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Experten-Antwort

Sorge wegen Schichtarbeit.

von Berufseinsteiger18.09.2018 | 12:19
816 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich werde demnächst mit meiner Ausbildung in Betriebstechnikverkürzt fertig, alles schön usw., vor allem, weil ich mich entgegen aller Aussagen Außenstehender da durchgebissen habe. Und das als Nulpe in Mathe. Wäre da nur nicht das Problem mit der Schichtarbeit. Bisher musste ich das noch nicht machen, aber mir bereiten schon die verschiedenen Anfangszeiten von Schule und Arbeit massivste Probleme. Entweder schlafe ich kaum oder gar nicht. Ich habe generell einen sehr unruhigen Schlaf. Mein Glück, dass der Ausbilder das auch hat und so wegen mehrmaligem Verschlafen nichts gesagt hatte. Aber Schichtarbeit würde mich komplett zerstören. ich habe erst vor 2 Monaten erfahren, dass es in einer solchen Tätigkeit enden werden wird. Habe ich irgendwelche Möglichkeiten, mich von vornherein davon entbinden zu lassen, bevor ich halb Krank und depressiv zum Arzt laufe? Oder muss ich dann die Firma wechseln?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Berufseinsteiger,

möglicherweise währe eine Weiterbildung etwas für Sie. Die Rentenversicherung bietet das in Form von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.

Hier finden Sie darüber mehr Infos:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/berufliche_reha_ihre_chance.pdf?__blob=publicationFile&v=23

Alternativ kann Ihnen die Agentur für Arbeit auch nützliche Informationen bereitstellen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

Schlaubiam 18.09.2018 | 13:02
Hier ist ein Forum für Rentenrecht! Alle anderen Fragen sind hier nicht Gegenstand einer Hilfestellung!
Lieseam 18.09.2018 | 20:57
Mit einer Schwerbehinderung (GDB mind. 50) können Sie sich m.E. von der Schichtarbeit rausnehmen lassen. Dafür müssten Sie jedoch ärztl. bescheinigte gravierende krankheitsbedingte Einschränkungen haben.
Berufseinsteigeram 19.09.2018 | 09:22
Also bleibt einem dann nur der Betriebswechsel, wenn sich der Chef querstellt?
Berufseinsteigeram 19.09.2018 | 09:22
Also bleibt einem dann nur der Betriebswechsel, wenn sich der Chef querstellt?
???am 19.09.2018 | 09:48
Ja, im Ernstfall schon.
Muchaam 19.09.2018 | 10:31
Genau aus diesem Grund ist es für Schwerbehinderte Menschen (ab GdB 50) schwierig, eine adäquate Vollzeit/ Teilzeitstelle zu finden.
Karl-Heinzam 19.09.2018 | 11:47
Das ist genauso wie mit dem besonderen Kündigungsschutz für Schwerbehinderte. Wenn es dem Arbeitgeber nicht zugemutet werden kann, die Arbeitszeiten zu ändern oder einen Schwerbehinderten weiter zu beschäftigen, dann nützt weder das Eine noch das Andere.
Karl-Heinzam 19.09.2018 | 11:54
Nein, man kann sich auch zusammenreißen und es zumindest mal mit der Schichtarbeit versuchen. Viele Arbeitnehmer haben Probleme mit Wechselschichten und regelmäßig, vor allem nach Wochenenden und Urlaub, Schlafstörungen. Ihre geschilderten Probleme hätten Sie früher noch nicht einmal vor der allgemeinen Wehpflicht gerettet. Und in Kasernen sind die "Arbeitszeiten" noch viel unangenehmer. Ersatzdienstleistende waren meistens in Krankenhäusern, Pflegeheimen, beim Technischen Dienst oder Rettungsdiensten beschäftigt. Überall gab es Schichtarbeit.
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