Hallo, ich beziehe seit 2012 die volle EU Rente und auch eine Rente von der VBL. Letztere hat mir von 2012 bis 2016 jeweils die Bruttobeträge (ohne Abzug von Krankenkassen und Pflegekassenbeitrag) überwiesen und möchte nun die überzahlten Beträge zurück. Muss ich das machen?
Danke für eine Antwort im Voraus.
schlicht und einfach: ja ...Sie sind die Beitragsschuldnerin.
Die genaue Ursache für den Nichtabzug ist dabei unbedeutend, wo der Fehler im System lag. Sie können natürlich in 'Verhandlungen' mit der VBL treten, denen den Schwarzen Peter zuschieben für den 'vergessenen' Abzug ...Versuch macht kluch. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, lassen Sie die das regeln.
Möglicherweise haben Sie selbst es sogar 'verschuldet', in dem Sie entsprechende kleine Hinweise in den Schreiben der KK oder VBL nicht aufmerksam gelesen haben, wo auf die Beitragspflicht von Betriebsrenten hingewiesen worden ist.
Gruß
w.
Die Verjährungsfrist beträgt zumindest 4 Kalenderjahre (§ 25 SGB IV)
Die Verjährungsfrist beträgt zumindest 4 Kalenderjahre (§ 25 SGB IV)
Aber nicht bei geschuldeten Beträgen. Hier kann man noch viel weiter zurück die Beiträge fordern
Aber nicht bei geschuldeten Beträgen. Hier kann man noch viel weiter zurück die Beiträge fordern
Das ist falsch.
Aber nicht bei geschuldeten Beträgen. Hier kann man noch viel weiter zurück die Beiträge fordern
Das ist falsch.
Das ist in diesem Fall völlig unerheblich, da der Vierjahreszeitraum erst am 31.12.2016 endet.
Hallo, ich beziehe seit 2012 die volle EU Rente und auch eine Rente von der VBL. Letztere hat mir von 2012 bis 2016 jeweils die Bruttobeträge (ohne Abzug von Krankenkassen und Pflegekassenbeitrag) überwiesen und möchte nun die überzahlten Beträge zurück. Muss ich das machen?
Danke für eine Antwort im Voraus.
Darf man mal erfahren um wie viel Geld es sich handelt?
Eventuell ist eine Ratenzahlung möglich.
Dass der Zahlungsempfänger selbst für die korrekte KV-/PV-Beitragszahlung verantwortlich ist, steht übrigens im VBL-Bewilligungsbescheid!
bei mittelguter VBL (500 EUR) und rd. 18 % KV/PV kommen Sie bei rd. 5 Jahren auf gut 5000 EUR.
Gruß
w.
Danke füdr die Antworten. Ich habe die Sache jetzt in die Hand genommen.