Beziehe seit dem 60. Lebensjahr Rente wegen ALO, allerdings will man mir die 15 Monate vor Renteneintritt als Anrechenzeit nicht berücksichtigen, da eine versicherte Tätigkeit nicht unterbrochen wurde.
Vor den 15 Monaten Arbeitslosigkeit war ich selbstständig und habe auf Empfehlung der DRV frw. Beiträge gezahlt.
Die DRV nimmt genau dies zum Anlaß und sagt, es hätten Pflichtbeiträge sein müssen.
Sie beruft sich auf SGB VI § 58, Abs. 1 Satz 3 - darin steht jedoch gearde von Pfllichtbeiträgen kein Wort.
Frage: Hätte ich mit den 15 Monaten eine höhere Rente oder warum will man diese 15 Monate nicht werten?
Steht dies mit den Pflichtbeiträgen woanders?
Danke für Ihre Hilfe.
P.S.: Habe übrigens meine Rente nur durchbekommen, weil man mir hier im Forum geholfen hat, 1. Bescheid und Widerspruchsverfahren wurden negativ entschieden, dann auf meine Argumentation ohne Klage doch positiv entschieden - danke für alles.