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Experten-Antwort

Sozialabgaben bei Rentenzahlung bei freiwilliger Krankenkasse ?

von Max14.01.2015 | 15:22
1043 Ansichten
5 Antworten

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werden bei Schicht 3 Produkten (Rentenversicherungen) als Rentner Sozialabgaben fällig, falls ja wann und wieviel ? Vielen Dank Max

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Max,

da sich Ihre Frage auf die Bemessungsgrundlage für Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung bezieht, muss ich Sie bitten, sich an Ihre Krankenkasse zu wenden oder in einem Krankenkassenforum nach Antworten zu suchen.

Gesetzliche Grundlage sind die Paragraphen 238a und 240 des SGB V - zu den Feinheiten kann ich aber hier im Forum der Rentenversicherung keine Auskunft geben.

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4 Antworten

Versichertenberateram 14.01.2015 | 15:30
???????????? Was wollen Sie wissen ? Was sind Schicht 3 Produkte ? Sie sollten sich schon klar ausdrücken, so wird es keiner verstehen!!
SozPolam 14.01.2015 | 16:30
Ja, selbstverständlich. Sie müssen die Beiträge entrichten, und zwar voll umfänglich.
Schießl Konradam 14.01.2015 | 16:54
Es ist im Beitragsrecht der Krankenversicherung zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung und den Privaten Krankenversicherungen zu unterscheiden. Privaten Krankenversicherungen zu unterschei- den. In der Gesetzlichen richtet sich der Beitrag pro- zentual nach dem Arbeitsentgelt bis zur Bei- tragsbemessunbgsgrenze berrechnet Bei der PKV wird die Versicherungsprämie nach dem persönlichen Krankheitsrisiko( Alter,Geschlecht, Beruf, Gesundheitszustand) maßgebend ist. Gesetzlich pflichtversichert ist wer im Monat höchstens 4125 verdient, wer mehr verdient gilt als freiwillig Versicherten in der Gesetzlichen, ebenfalls bis Monatsgrenze 4125. Bis 31.12.2014 galt als Einheitssatz 8,20% und 2,05% Pflegeversicherung Die Pflegeversicherung steigt ab 1.1.2p015 auf 2,35% als Gesamtbeitrag. Bei freiwillig Versicherten werden in der Ge- setzlichen Zinsen, Mieten auch verbeitragt(4125 Obergrenze) der Beitragszuschuss muss -wie bei der PKV, be- antrage werden. Die Kassen können zu den Halbsatz von 7,30%, Bedarfs orientiert ( bis her 0,90%) einen Zusatzbeitrag verlangen. Der Begriff Sozialversicherungsbeitrag passt bei Rente nicht mehr. MfG.
Zukunftsratam 15.01.2015 | 09:06
Lieber Max, vielleicht hilft Ihnen dieses Dokument weiter: https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversich… Zitat: "Für die Beitragsbemessung der freiwilligen Mitglieder ist nach § 240 Abs. 1 Satz 2 SGB V bzw. § 57 Abs. 4 Satz 1 SGB XI die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des freiwilligen Mitglieds zu berücksichtigen. Mit der Berücksichtigung der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist die grundsätzliche Ausrichtung der Beitragsbelastung an der Gesamtheit der Einnahmen gemeint. Welche Einnahmen im Einzelnen hierunter fallen, ist im Gesetz nicht festgelegt. Aus den Gesetzesmaterialien, dem Wortlaut der Vorschrift, ihrer Zweckbestimmung und dem gesetzlichen Zusammenhang kann allerdings entnommen werden, dass der Beitragsbemessung alle Einnahmen und Geldmittel, die das Mitglied zum Lebensunterhalt verbraucht oder verbrauchen könnte, ohne Rücksicht auf die steuerliche Behandlung zugrunde zu legen sind." Renten aus privaten Rentenversicherungen siehe S. 20 oben im verlinkten pdf-file. Sind beitragspflichtig in der freiwilligen GKV. Grüße
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