werden bei Schicht 3 Produkten (Rentenversicherungen) als Rentner Sozialabgaben fällig, falls ja wann und wieviel ?
Vielen Dank
Max
werden bei Schicht 3 Produkten (Rentenversicherungen) als Rentner Sozialabgaben fällig, falls ja wann und wieviel ?
Vielen Dank
Max
????????????
Was wollen Sie wissen ? Was sind Schicht 3 Produkte ? Sie sollten sich schon klar ausdrücken, so wird es keiner verstehen!!
Vielen Dank
Max
Ja, selbstverständlich. Sie müssen die Beiträge entrichten, und zwar voll umfänglich.
Es ist im Beitragsrecht der Krankenversicherung
zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung
und den Privaten Krankenversicherungen zu
unterscheiden.
Privaten Krankenversicherungen zu unterschei-
den.
In der Gesetzlichen richtet sich der Beitrag pro-
zentual nach dem Arbeitsentgelt bis zur Bei-
tragsbemessunbgsgrenze berrechnet
Bei der PKV wird die Versicherungsprämie nach dem persönlichen Krankheitsrisiko( Alter,Geschlecht, Beruf, Gesundheitszustand)
maßgebend ist.
Gesetzlich pflichtversichert ist wer im Monat
höchstens 4125 verdient, wer mehr verdient
gilt als freiwillig Versicherten in der Gesetzlichen, ebenfalls bis Monatsgrenze 4125.
Bis 31.12.2014 galt als Einheitssatz 8,20%
und 2,05% Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung steigt ab 1.1.2p015
auf 2,35% als Gesamtbeitrag.
Bei freiwillig Versicherten werden in der Ge-
setzlichen Zinsen, Mieten auch verbeitragt(4125 Obergrenze) der Beitragszuschuss muss -wie bei der PKV, be-
antrage werden.
Die Kassen können zu den Halbsatz von 7,30%, Bedarfs orientiert ( bis her 0,90%)
einen Zusatzbeitrag verlangen.
Der Begriff Sozialversicherungsbeitrag passt
bei Rente nicht mehr.
MfG.
Hallo Max,
da sich Ihre Frage auf die Bemessungsgrundlage für Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung bezieht, muss ich Sie bitten, sich an Ihre Krankenkasse zu wenden oder in einem Krankenkassenforum nach Antworten zu suchen.
Gesetzliche Grundlage sind die Paragraphen 238a und 240 des SGB V - zu den Feinheiten kann ich aber hier im Forum der Rentenversicherung keine Auskunft geben.
Lieber Max,
vielleicht hilft Ihnen dieses Dokument weiter:
https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/grundprinzipien_1/finanzierung/beitragsbemessung/2013-12-20_Katalog_Beitragseinnahmen_Stand_01122013.pdf
Zitat:
"Für die Beitragsbemessung der freiwilligen Mitglieder ist nach § 240 Abs. 1 Satz 2 SGB V bzw.
§ 57 Abs. 4 Satz 1 SGB XI die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des freiwilligen Mitglieds
zu berücksichtigen.
Mit der Berücksichtigung der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist die grundsätzliche
Ausrichtung der Beitragsbelastung an der Gesamtheit der Einnahmen gemeint. Welche Einnahmen
im Einzelnen hierunter fallen, ist im Gesetz nicht festgelegt. Aus den Gesetzesmaterialien, dem
Wortlaut der Vorschrift, ihrer Zweckbestimmung und dem gesetzlichen Zusammenhang kann allerdings
entnommen werden, dass der Beitragsbemessung alle Einnahmen und Geldmittel, die das
Mitglied zum Lebensunterhalt verbraucht oder verbrauchen könnte, ohne Rücksicht auf die steuerliche
Behandlung zugrunde zu legen sind."
Renten aus privaten Rentenversicherungen siehe S. 20 oben im verlinkten pdf-file. Sind beitragspflichtig in der freiwilligen GKV.
Grüße
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