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Sozialabgaben und Rente

von Rosi18.06.2007 | 20:14
1696 Ansichten
8 Antworten

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Welche Sozialabgaben muss ich bezahlen, wenn ich neben meiner Altersrente vor dem 65 Lebensjahr über 400 € verdiene?

2 Moderatoren-Antworten

Moderatoren-Antwortam 19.06.2007 | 14:04

Hallo, Rose,

wir empfehlen Ihnen, die entsprechenden Beträge mittels des "Gleitzonenrechners" unter

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auszurechnen. Das geht schneller, als die Formel zu verwenden - und Sie können sicher sein, dass keine Rechenfehler auftreten.

Moderatoren-Antwortam 19.06.2007 | 14:02

Guten Tag, Rosi,

wir schließen uns zunächst den Ausführungen von "schade" und "Moony" an.

Da Sie hier Ihre konkreten Rentenzahldaten (aus verständlichen Gründen) nicht nennen, empfehlen wir Ihnen eine individuelle Beratung, wenn es um die Entscheidungsfindung geht, ob sich ein Teilrentenbezug für Sie "lohnt" oder nicht. Dies würde den Rahmen dieses Forums sicher sprengen.

6 Antworten

Schiko.am 18.06.2007 | 21:07
Bei rente vor dem 65 lebensjahr dürfen sie unschädlich höchstens monatlich 350 brutto verdienen. Dies gilt auch für einen gering- verdiener job mit der höchstgrenze von 400 monatlich. Allerdings, handelt es sich um diesen, zahlt der arbeitgeber sozialversicherung und steuer. Endlich, befasst man sich damit-schon wegen 400 eurojob- die zuverdienstgrenze auch auf 400 anzuheben. MfG.
Schadeam 19.06.2007 | 07:36
Wenn Sie vor 65 neben Ihrer Altersrente mehr als 350 € verdienen, erhalten Sie keine Vollrente mehr, sondern nur noch eine Teilrente. Die individuellen Hinzuverdienstgrenzen stehen in Ihrem Rentenbescheid. Ein Lohn über 400 € wird mit den ganz normalen Arbeitnehmer- und Arbeitgeber anteilen belegt - genauso, wie wenn Sie nicht Rentner wären und die Beiträge erhöhen die spätere Vollrente. Lassen Sie sich am besten bei einer Außenstelle der RV aufklären, damit es kein "böses Erwachen" gibt oder studieren Sie die entsprechenden Passagen Ihres Rentenbescheides.(das steht auf Beamtendeutsch alles drin!)
Moonyam 19.06.2007 | 12:13
Ein Lohn über 400 € wird mit den ganz normalen Arbeitnehmer- und Arbeitgeber anteilen belegt - genauso, wie wenn Sie nicht Rentner wären und die Beiträge erhöhen die spätere Vollrente. Stimmt so leider nicht ganz. Zwischen 401 und 800 EUR ist es ein Gleitzonenentgelt und wird daher nur zu einem bestimmten Teil mit RV-Beiträgen belastet. § 163 Abs. 10 SGB VI offenbart uns da eine wunderschöne Formel: F x 400 + (2 - F) x (AE - 400). An Rosi: Falls Sie wirklich schon über 350,00 EUR hinzuverdienen sollten, seien Sie ehrlich zu sich selbst und melden dies Ihrem Sachbearbeiter, so können größere Überzahlungen vielleicht vermieden werden.
Schadeam 19.06.2007 | 13:29
klar, es gibt die Gleitzone - das weiß ich auch! Aber auch die gibt es bei beschäftigten Nichtrentnern - so gesehen ist auch das gleich!(und nichts anderes habe ich gesagt) Gruß
Rosiam 19.06.2007 | 13:16
Hallo, ich will nichts verheimlichen,ich achte schon selber darauf, dass ich nicht über 350,00 € verdiene.Ich möchte mir nur ausrechnen, wenn ich auf 1/3 meiner Altersrente verzichte und ich mehr als geringfügig arbeite, was übrigbleibt. Es ist bei mir etwas kompliziert, da ich ja auch noch auf die Grenze für die Witwenrente achten muss und ab 1.7.07 die 20 % Abzug auf geringfügigen Verdienst für die Berechnung für den Bezug der vollen Witwenrente wegfallen. Wenn ich dann bis zur Grenze von meinem Zuverdienst für die 2/3 Rente arbeite, wird mein Zuverdienst für die Witwenrente mit 40 % Abzug berücksichtigt. Eine zusätzliche Frage von mir wäre, ob ich als Bezieher von Altersrente unter 65 neben der Rentenversicherung auch Arbeitslosenversicherung bezahlen muss. Es wär schön, wenn sich auch mal ein Experte dazu äußern könnte. MfG Rosi
Roseam 19.06.2007 | 13:49
Hallo, kann mir jemand die Formel F x 400 + (2 - F) x (AE - 400) mit einen Verdienst von 458 € erklären? MfG Rosi
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