Die Antwort findet sich hier:
http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB4_7ABS2R6.5
Die Ausführungen gehen zurück auf eine Gemeinsame Verlautbarung der Spitzenverbände zur Sozialverischerung zur versicherungsrechtlichen Beurteilung der Studenten v. 05.07.2010.
Wir empfehlen, die Sache Ihrer Krankenkasse zur Entscheidung vorzulegen.