Sie können die beitragsrechtliche Beurteilung von Beiträgen und Zuwendungen zum Aufbau betrieblicher Altersversorgung dem Rundschreiben der Spitzenverbände der Sozialversicherung vom 21.11.2018 entnehmen.
https://www.vbl.de/de/app/media/resource/_js326omh.deliver?s=BGP6z1boXn56gZ7u6
Ihre Fallgestaltung dürfte unter Ziffer 4.4./5.2.1.5 behandelt werden.