KSC hat hierzu bereits alles Wichtige - und Richtige - gesagt.
Was die Aufsplittung der SV Anteile beim Minijob angeht, so findet Sie unter www.minijobzentrale.de alle Informationen.
Bis 65 sollten Sie sich allerdings wirklich an die Hinzuverdienstgrenzen halten und vor allem einen 400 Euro Job nicht mit der 350 Euro Hinzuverdienstgrenze verwechseln...
Als 65 Jähriger Altersvollrentner sind Sie in der gesetzl. RV versicherungsfrei und können hinzuverdienen wieviel Sie wollen.
MfG