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Sozialgericht-Untätigkeitsklage

von Wolfgang Petersen01.06.2015 | 14:47
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14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

.. Ich hatte im Februar 2014 gedacht alles richtig zu machen, als ich einen berufenen Rentenberater beauftragte in meinem Interesse Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente zu stellen. Ich bin jetzt 60 Jahre, Querschnittgelähmt und nicht mehr arbeitsfähig ) Im März 2014 stellte mein Rentenberater formal richtig den Antrag. Einige Wochen später bestätigte ein Sachbearbeiter auf Anruf und dann auch schriftlich dass der Antrag eingegangen sei. Zu November 2014 wurden behandelnde Ärzte durch die DRV nochmals kontaktiert kontaktiert. Ebenfalls hatte ich mich selbsttätig aufgemacht alle Medizinberichte und Gutachten nochmals selbst bei den Ärzten und Kliniken zusammenzutragen und über meinen Rentenberater der DRV zustellen zu lassen. Es sind nun über 14 Monate ins Land gegangen, mein Rentenberater hatte Mitte Mai nochmals geschrieben, ich hatte über das Kontaktformular der DRV nochmals den Kontakt gesucht, aber nichts keine Antwort kein Bescheid... Wir planen nun die Klage wegen Untätigkeit einzureichen . Ich als Betroffener finde es sehr niederschmetternd wie mit Menschen unterhalb der Millionärsklasse in unserem Land mittlerweile umgegangen wird...

14 Antworten

Wolfgang Petersenam 01.06.2015 | 15:47
.. Ich hatte im Februar 2014 gedacht alles richtig zu machen, als ich einen berufenen Rentenberater beauftragte in meinem Interesse Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente zu stellen. Ich bin jetzt 60 Jahre, Querschnittgelähmt und nicht mehr arbeitsfähig ) Im März 2014 stellte mein Rentenberater formal richtig den Antrag. Einige Wochen später bestätigte ein Sachbearbeiter auf Anruf und dann auch schriftlich dass der Antrag eingegangen sei. Zu November 2014 wurden behandelnde Ärzte durch die DRV nochmals kontaktiert kontaktiert. Ebenfalls hatte ich mich selbsttätig aufgemacht alle Medizinberichte und Gutachten nochmals selbst bei den Ärzten und Kliniken zusammenzutragen und über meinen Rentenberater der DRV zustellen zu lassen. Es sind nun über 14 Monate ins Land gegangen, mein Rentenberater hatte Mitte Mai nochmals geschrieben, ich hatte über das Kontaktformular der DRV nochmals den Kontakt gesucht, aber nichts keine Antwort kein Bescheid... Wir planen nun die Klage wegen Untätigkeit einzureichen . Ich als Betroffener finde es sehr niederschmetternd wie mit Menschen unterhalb der Millionärsklasse in unserem Land mittlerweile umgegangen wird...
Und welche Frage haben Sie nun exakt an das Forum? Ich würde Ihnen empfehlen, dass Sie sich mit der Beschwerdestelle der DRV ? in Verbindung setzen und dort mal den Sachverhalt vortragen. Diese werden sich dann mit der Sachbearbeitung in Verbindung setzen und dort mal nachhaken. Eventuell bringt das bereits schon etwas, bevor Sie klagen.
Vielen Dank für den Hinweis. Sie haben Recht, ich hatte keine direkte Frage gestellt und hole das gerne nach. Meine Frage: Welchen Weg kann ich einschlagen, als Antragsteller bei der DRV bemerkt zu werden, wenn nicht vom Sachbearbeiter, dann vielleicht vom Vorgesetzten, von einer Art Aufsicht die um ein Service Level bemüht ist oder so ähnlich. Sie haben mit einen ersten Hinweis gegeben dafür danke ich Ihnen !!
Merlinam 01.06.2015 | 15:28
Und welche Frage haben Sie nun exakt an das Forum? Ich würde Ihnen empfehlen, dass Sie sich mit der Beschwerdestelle der DRV ? in Verbindung setzen und dort mal den Sachverhalt vortragen. Diese werden sich dann mit der Sachbearbeitung in Verbindung setzen und dort mal nachhaken. Eventuell bringt das bereits schon etwas, bevor Sie klagen.
Kerstin_Kam 01.06.2015 | 15:38
DAs ist normal bei der DRV Bund. Da verden die Vorgänge verzögert bis ins Unendliche. Ichhabe Anfang des Jahres selber erst eine UTK durchgezogen, danach und nach einer sehr deutlichen Ansage der Richterin ginng es dann auf eimal vorwärts. eien Untätigkeitsklage ist simpel, das kriegt man ganz locker auch ohne Anwalt hin.
Falke63am 01.06.2015 | 15:52
Warum rufen Sie den Sachbearbeiter nicht einfach an und fragen nach?
MSCUam 01.06.2015 | 17:02
Hallo Herr Petersen, eine Untätigkeitsklage ist nur möglich, wenn das Verfahren beim Sozialgericht liegt. Machen sie schriftlich eine Sachstandsanfrage. Alle Gute
Leseram 01.06.2015 | 17:41
Setzen Sie der DRV eine schriftliche Frist von 4 Wochen und kündigen Sie an danach unverzüglich Untätigkeitsklage beim zuständigen SG mit Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz einzureichen.
W*lfgangam 01.06.2015 | 19:57
Zitat von Wolfgang Petersen anzeigen
Wolfgang Petersen schrieb

So ich kann nun schon folgenden Zwischenstand berichten:

1. Ich habe beim Bundesversicherungsamt eine Kontakt-Eingabe mit Problemschilderung gemacht und sofort eine Nachricht erhalten dass meine Sache bearbeitet wird. Eine ähnliche Kontaktaufnahme per Formular hatte ich auch bei der DRV gemacht, die versendet leider keine Standart-mail dass der Vorgang angekommen ist.

2. Ich habe heute 2.6.2015 Post der DRV erhalten, auf meine Eingabe hin vom 19.5.2015 ( übriges das erste Mal überhaupt eine Nachricht nach 14 Monaten zum Status ) mit folgendem Text:

Ihr Vorgang konnte noch nicht abschließend bearbeitet werden, weil uns die Anpassungsdaten der BG noch nicht vorliegen,

( da ich vor Jahren einen Arbeitsunfall hatte, beziehe ich eine kleine Rente )

Außerdem so weiter, fehlt noch der Antrag auf Beitragszuschuss zur Krankenversicherung ( R820 ) ( da muß ich mich noch kundig machen was das ist und wie ich das jetzt schnellstens auf den Weg bringen kann)

und weiter... dieser Antrag wurde Ihrem Bevollmächtigten am 29.4.2015 übersandt.

Sobald diese fehlenden Unterlagen vorliegen können wir Ihre Rente berechnen. Ende.

Ich habe also wieder einmal gelernt, ganz egal um was es sich handelt, du mußt Deine Dinge selbst in die Hand nehmen und sofort nachhaken wenn es nicht vorwärts geht.

Ich darf mich bis hierhin bei allen bedanken die sich in diesem Forum mit meiner Sache beschäftigt haben, bedanke mich für die Tipps

und hoffe dass Leser die mit ähnlichen Problemen konfrontiert sind, ihren Nutzen aus den Beiträgen ziehen können.

nochmals besten Dank

ich werde hier nachreichen wenn die Rente durch ist.

...nun, da lag Himmelfahrt und Pfingsten dazwischen. Eine AN-freundliche Zeit, um durch all die Brückentage einen verlängerten Urlaub zu nehmen - nur so am Rande. Der zuständige Sachbearbeiter wird vielleicht erst heute von unzähligen Nachfragen/Neuanträgen zugeschüttet worden sein. Eine 6-Wochen-Frist halte ich daher für durchaus angemessen! Man muss auch mal 'menschlich' denken ... Was allein zu denken gibt ist, dass zwischen Rentenantrag und Erst-/Letztbegutachtung/med. Beurteilung (03.2014/11.2014) bereits mehr als ein halbes Jahr ins Land ging und danach noch keine Entscheidung vorliegt - tja, ist Sache der 'internen Qualitätskontrolle'. Da letztendlich ein (vorschnelles) Urteil abzugeben wäre verfrüht, da hier letztendlich keiner in Ihrer med. Aus-/Bewertung zum Antrag drin steckt. Gruß w.
kalleam 01.06.2015 | 17:23
ich würde nicht mehr bei drv direkt nachfragen, dass haben sie und der rentenberater doch nun schon ausführlich getan. ut ist nach 6 monaten untätigkeit bei sg zulässig, in ihrem fall über 1 jahr trotz nachfragen und sachstandsanfragen kein weiterkommen!! einfach untätigkeitsklage mit den unterlagen( versuche dort jemand zu bewegen ihren antrag zu bearbeiten) einreichen sie werden sehen wie es dann flutscht. paralell beschwerde ganz oben also diretion einreichen über die untätigkeit ihres antrages. allerdings muss ich auch sagen, dass solche verzögerungen wie bei ihnen sehr selten sind aus meinen erfahrungen . also untätigkeitsklage einreichen auch weiss dann die drv im weiteren rentenverfahren, dass sie nicht spassen und auch vor klageverfahren nicht zurückschrecken, manc ein sb denkt der macht ja eh nichts:-)
Snowam 02.06.2015 | 11:08
Hallo Herr Petersen, bei EM-Rentenanträgen kann die Bearbeitung schon länger dauern, da u.U. Gutachten/Befundberichte erforderlich sind. Da dort aber auch entsprechend Termine notwendig sind, verzögert sich die Bearbeitungszeit bei der DRV. Wurden Sie denn seit Antragstellung beguachtet? und wenn ja, wann war dieser Termin? War zwischendurch evtl. eine Rehamaßnahme angedacht? (LTA) Haben Sie den zuständigen Bereich (Sachbearbeitung) mal angerufen und gefragt, woran es liegt? Nur ne m@il schicken, reicht leider nicht aus. Lassen Sie sich direkt mit dem Bereich verbinden, welcher Ihren Antrag bearbeitet ggf. mit dem dortigen Vorgesetzten. 14 Monate Bearbeitungszeit ist einfach zu lange, wenn keine (anderer) Grund dahinter steckt.
Kerstin_Kam 02.06.2015 | 11:47
Die Fristsetzing kann man sich sparen, hier ist schon genug Zeit vergangen. Die Fristen stehen übrigens im Gesetz. Was einsweiliger Rechtschutz hier bringen soll, erschließt sich mir nicht. Mit der UTK kann man erreichen, dass erstmal ein rechtsmittelfähiger Bescheid erlstellt wird. Den muß man mn prüfe und dann kann man sich der üblichen echtsmittel bedienen.
Knut Rassmussenam 02.06.2015 | 13:09
Also so eine lange Verfahrensdauer - wir sind ja noch nicht im Widerspruch - kann ich mir nur so erklären: 1. Ihr Rentenberater streicht schon längst die Kohle ein. 2. Ihr Rentenberater verzögert wissentlich das Verfahren, um von Ihnen zu kassieren. 3. Es gibt noch kein einheitliches ärztliches Votum - das hätten Sie aber an den ganzen Gutachtenterminen bemerkt. 4. Mangelnde Mitwirkung. 5. Gute Geschichte. Bitte 5. nicht persönlich nehmen, aber ich kenne mich mit den echten und gefühlten Verfahrensdauern ganz gut aus.
Snowam 02.06.2015 | 14:53
Hallo Herr Petersen, ja, so langsam schließt sich der Kreis ;-) Sie haben einen Bevollmächtigten angegeben (vermutlich der Rentenberater) und ich wette, dieser wurde in der Vergangeheit schon mehrfach von der DRV angeschrieben im Hinblick auf die UV-Rente und den Beitragszuschuß (private Krankenversicherung oder freiwillige gesetzliche KV). Hier kommt der Beitrag von Herrn Rassmussen ins "Spiel" ;-) 100 % liegt es daran! Da Sie (vermutlich) nicht nochmal zum Gutachter mussten, waren Sie natürlich auch nicht involviert. Ich hoffe, dass nun alles für Sie schnell erldigt wird und Sie Ihre Rente alsbald erhalten werden. Vorsorglich weise ich noch darauf hin, dass die die UV-Rente evtl. eine Kürzung der EM-Rente erfolgen kann, aber das sollte Ihnen Ihr Rentenfachberater ja bereits erklärt haben! Alles Gute
Wolfgang Petersenam 02.06.2015 | 14:21
So ich kann nun schon folgenden Zwischenstand berichten: 1. Ich habe beim Bundesversicherungsamt eine Kontakt-Eingabe mit Problemschilderung gemacht und sofort eine Nachricht erhalten dass meine Sache bearbeitet wird. Eine ähnliche Kontaktaufnahme per Formular hatte ich auch bei der DRV gemacht, die versendet leider keine Standart-mail dass der Vorgang angekommen ist. 2. Ich habe heute 2.6.2015 Post der DRV erhalten, auf meine Eingabe hin vom 19.5.2015 ( übriges das erste Mal überhaupt eine Nachricht nach 14 Monaten zum Status ) mit folgendem Text: Ihr Vorgang konnte noch nicht abschließend bearbeitet werden, weil uns die Anpassungsdaten der BG noch nicht vorliegen, ( da ich vor Jahren einen Arbeitsunfall hatte, beziehe ich eine kleine Rente ) Außerdem so weiter, fehlt noch der Antrag auf Beitragszuschuss zur Krankenversicherung ( R820 ) ( da muß ich mich noch kundig machen was das ist und wie ich das jetzt schnellstens auf den Weg bringen kann) und weiter... dieser Antrag wurde Ihrem Bevollmächtigten am 29.4.2015 übersandt. Sobald diese fehlenden Unterlagen vorliegen können wir Ihre Rente berechnen. Ende. Ich habe also wieder einmal gelernt, ganz egal um was es sich handelt, du mußt Deine Dinge selbst in die Hand nehmen und sofort nachhaken wenn es nicht vorwärts geht. Ich darf mich bis hierhin bei allen bedanken die sich in diesem Forum mit meiner Sache beschäftigt haben, bedanke mich für die Tipps und hoffe dass Leser die mit ähnlichen Problemen konfrontiert sind, ihren Nutzen aus den Beiträgen ziehen können. nochmals besten Dank ich werde hier nachreichen wenn die Rente durch ist.
W*lfgangam 02.06.2015 | 19:51
Hallo Wolfgang Petersen, wird eigentlich bereits im Rentenantrag mit nur einem Kreuz an der richtigen Stelle erledigt - wenn man erkennt, dass es mit der Pflichtversicherung in der KV 'problematisch' wird (gehört eigentlich zu den Grundkenntnissen der Antragsaufnahme). Füllen Sie dazu den Vordruck R820: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… selbst aus, ist ziemlich unproblematisch. Sind Sie Mitglied einer gesetzlichen KK, geht der Vordruck direkt an die DRV. Bei privater KV an die PKV zur Bestätigung schicken, die den Vordruck im Idealfall urschriftlich an den DRV-Träger weiterleitet (am Ende des Vordrucks Anschrift/DRV vermerken). Landet der R820 dennoch wieder bei Ihnen, dann selbst an die DRV weiterleiten. Gruß w. ...und, Ihren Rentenberater sollten Sie hinterfragen, ob er alle seine Verpflichtungen in Angesicht seines Honorars gewissenhaft erfüllt hat; andernfalls in Regress nehmen/die Aufsichtsbehörde (sein zuständiges Amts-/Landgericht) einschalten. Immerhin haben die eine Berufshaftpflichtversicherung, wenn die Scheiße bauen/Schlechtleistung bringen ...wie übrigens 'staatliche' Rentenberater auch im Rahmen der 'Amtshaftung' :-)
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