Hallo Schwester,
wie KSC schon schreibt, ist Sozialhilfe eine nachrangige Leistung. Somit muss das Sozialamt alle vorrangig zu zahlenden Leistungsansprüche prüfen lassen. Erst nach der Entscheidung über den Rentenantrag kann ein möglicher Anspruch auf Sozialhilfe durch das Sozialamt festgestellt werden.