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Experten-Antwort

Sozialleistungen neben einer Rente

von Manuela01.06.2021 | 19:47
343 Ansichten
8 Antworten

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Sehr geehrtes Team, Ich brauche dringend euere Info in meiner Sache. Habe EMRente beantragt und bin derzeit im Alg1 Bezug. Heute kommt ein schreiben von der Rentenversicherung mit einem Schreiben indem eine Bescheinigung des Sozialleistungsträgers auszufüllen ist und zurückgesendet werden soll. Meinen diese nun damit die Agentur für Arbeit? Ich dachte nur immer das Alg1 keine Sozialleistung ist sondern eine Versicherungsleistung. Das schreiben ist merkwürdig da nicht direkt ersichtlich ist wo die Agentur für Arbeit was ausfüllten soll. Die Überschrift Sozialleistungen neben einer Rente klingt ja fast so als wäre schon klar das ich diese erhalte. Können Sie mir weiterhelfen muss ich das schreiben zur Agentur für Arbeit bringen? Danke für die Hilfe. Manuela

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 02.06.2021 | 11:12

Hallo Manuela,

wie „W°lfgang“ bereits zutreffend dargestellt hat, zählt auch das Arbeitslosengeld zu den Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch. Zum Ausfüllen des Vordrucks sollten Sie sich daher mit Ihrer zuständigen Arbeitsagentur in Verbindung setzen.

Eine Prognose zu den Erfolgsaussichten Ihres Antrags auf Erwerbsminderungsrente lässt sich aus diesem Vordruck übrigens nicht herleiten. Hier können Sie leider nur das weitere Verfahren abwarten.

7 Antworten

Manuelaam 01.06.2021 | 20:50
Danke mache ich. Könnte es evtl ein positives Signal sein, das die Agentur für Arbeit die Höhe ect des Alg1 von mir angeben muss. Ich wäre so glücklich weil ich einfach nicht mehr arbeiten kann. Lg Manuela
W°lfgangam 01.06.2021 | 20:14
Hallo Manuela, ALLE nach einem Sozialgesetzbuch geleisteten Zahlungen (hier nach SGB 3)/selbst die Rente (SGB 6), sind 'Sozialleistungen' ...auch wenn Sie auf eigenen Versicherungsleistungen beruhen und den daraus erworben Rechten/Zahlungen. Nachgedacht: kommt die Zahlung aus Beschäftigung /selbständiger Tätigkeit /Kapitaleinkünfte? ...nö, na also aus den Rechten/Ansprüchen aus Sozialgesetzen = staatliche Unterstützung von uns allen/auch von Ihnen, aus damit finanzierten Beiträgen und Steuern ;-) > Können Sie mir weiterhelfen muss ich das schreiben zur Agentur für Arbeit bringen? Ja! Gruß w.
Manuelaam 02.06.2021 | 12:12
Danke für die Information. Ja klar alles andere war nur ein spontaner Gedanke. Lg Manuela
Nachgefragtam 02.06.2021 | 13:41
ich häng mich hier mal ran Ich bekomme ab Juli 730 Euro Altersrente und möchte Wohngeld beantragen. Muss ich das der Rentenversicherung melden ? Danke
Siehe hieram 02.06.2021 | 17:03
Nein das müssen Sie nicht mitteilen. Das sind zwar auch Sozialleistungen, aber in dem Fall ergänzen diese Ihre (niedrige) Rente. Wohngeld oder entsprechende andere 'Grundsicherungsleistungen' steht aber auch nicht in einem Zusammenhang mit einem evtl. Arbeitsverhältnis, aus dem Sie Arbeitseinkommen oder entsprechende Ersatzleistungen (ALGI/KG) erhalten, die dann bezüglich Hinzuverdienst überprüft werden können. Deshalb müssen Sie es der DRV nicht mitteilen. Anders als bei der ursprünglichen Fragestellerin, die ja eine EM-Rente beantragt hat. Hier können bezüglich des ALGI Erstattungsansprüche bestehen, die dann erstattet werden, wenn sie für einen sich überschneidenden Zeitraum tatsächlich EM-Rente (rückwirkend) bewilligt bekommt. Damit Erstattungsansprüche oder Hinzuverdienst schnell geklärt werden können, wird dies von der DRV abgefragt, kurz bevor ein EM-Rentenbescheid tatsächlich dann erstellt wird. Ansonsten gäbe es einfach eine Ablehnung ohne weitere arbeitsaufwändige Fragen. Aus diesem Nebensatz mag die eigentliche Fragestellerin sich nun also gern eine Prognose ableiten :-)
Nachgefragtam 02.06.2021 | 17:11
Vielen Dank "siehe hier"
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