Hallo marius,
ob die Gutachtenstelle Ihres Rentenversicherungsträgers das Gutachten des Versorgungsamtes abwartet, hängt ggfs. auch vom Zeitpunkt der geplanten Erstellung dieses Gutachtens ab. Allerdings können wir hierzu keine Aussagen tätigen.
Für den Fall dass das Gutachten bereits vorliegt oder die Erstellung abgewartet wird, kann es tatsächlich sein, dass eine eigene Begutachtung durch den Rentenversicherungsträger entfallen könnte. Dies hängt aber von den ggfs. noch offenen Fragen zu Ihrem Leistungsvermögen ab.