Wie lange sind denn sozialmedizinische Gutachten gültig, also
aktuell?
Wenn eine Erwerbsminderung bei einem Mittdreißiger zb. 2010 per
sozialmedizinischem Gutachten festgestellt wurde, gilt dies ganze
dann auch noch 2020? Quasi der Gutachter eine Art Hellseher
über lange Zeiträume ist oder gar für den Rest des Erwerbsalters, also über 30 Jahre? Bei körperlichen Einschränkungen kann man es ja gut verstehen, aber bei zb. psychischen Erkrankungen?
Meist sind die nur so 6 Monate gültig.
Es wäre für eine zielführende Antwort wichtig den Zusammenhang zu kennen in dem Sie diese Frage stellen.
Für was ist es Ihnen wichtig zu wissen ob das 8 Jahre alte Gutachten noch gilt?
Sind Sie EM Rentner, dann stellt sich diese Frage in aller Regel gar nicht solange die Rente anstandslos weitergezahlt wird.
Bekommen Sie aber trotz vorliegender Erwerbsminderung keine Rente dann kann es ganz anders aussehen. usw.
Was für ein Fall liegt denn vor?
Ach der will bloß bestimmt jemanden ansch...
Wenn eine Erwerbsminderung bei einem Mittdreißiger zb. 2010 per
sozialmedizinischem Gutachten festgestellt wurde, gilt dies ganze
dann auch noch 2020? Quasi der Gutachter eine Art Hellseher
über lange Zeiträume ist oder gar für den Rest des Erwerbsalters, also über 30 Jahre?
Da EM-Renten meistens befristet werden, können nach Ablauf der jeweiligen Bewilligungszeiträume erneute Überprüfungen der Erwerbsfähigkeit durchgeführt werden.
Das kann beispielsweise durch die Vorlage aktueller ärzlicher Befundberichte geschehen aber auch durch gutachterliche Untersuchungen.
Nur wenn eine Besserung der Erwerbsfähigkeit von vornherein für unwahrscheinlich gehalten wird, erübrigen sich weitere Überprüfungen.
MfG
Sozialmedizinische Gutachten, die der Rentenversicherungsträger als Grundlage für seine Entscheidungen erstellt, enthalten stets auch eine Aussage über die Dauer einer vorliegenden Erwerbsminderung. Kann zum Zeitpunkt der Erstellung eines sozialmedizinischen Gutachtens eine Besserung des Gesundheitszustandes nicht ausgeschlossen werden, wird i.d.R. ein Datum über die zeitliche Begrenzung der geminderten Erwerbsfähigkeit angegeben. Kann im Gutachten bereits ein dauerhaft aufgehobenes Leistungsvermögen erkannt werden, gilt diese Einschätzung des sozialmedizinischen Dienstes grundsätzlich unbegrenzt weiter.