Sozialmedizinische Leistungsbeurteilung Rehabericht

von
FastRentner

Hallo,
Eine Frage zu o.g. Entlassungsbericht meiner Reha im Januar/Februar.Ich war bis Anfang Jan.19 arbeiten. Arbeitsunfähig aus Reha zurück.
Mir ist nicht richtig klar, was mir das sagen soll. Unter 3 h ist klar, aber was ist mit den Arbeiten die ich noch ausüben kann bei Punkt B?

Folgendes wurde dort (für allg. Arbeitsmarkt)angekreuzt:

Unter Punkt A:
- Beschäftigung besteht
- unter 3h

Unter Punkt B:

Positives Leistungsvermögen:
- körperliche Arbeitsschwere =schwere Arbeiten
- Arbeitshaltung im Stehen= ständig
- Arbeitshaltung im Gehen= ständig
- Arbeitshaltung im Sitzen= ständig

Negatives Leistungsvermögen:
- psychosomatische Funktionen

Beurteilung des zeitlichen Umfangs in dem eine Tätigkeit entsprechend dem positiven und negativen Leistungsvermögen ausgeübt werden kann:
- unter3h

Vielleicht kann jemand etwas Licht ins Dunkel bringen.
Sind damit die Chancen auf eine EMR (Antrag wurde gestellt) berechtigt wie seht ihr das?
Im Infocenter der DRV will man sich leider nicht dazu äußern...

von
KaisW*lf

Zitiert von: FastRentner
Hallo,
Eine Frage zu o.g. Entlassungsbericht meiner Reha im Januar/Februar.Ich war bis Anfang Jan.19 arbeiten. Arbeitsunfähig aus Reha zurück.
Mir ist nicht richtig klar, was mir das sagen soll. Unter 3 h ist klar, aber was ist mit den Arbeiten die ich noch ausüben kann bei Punkt B?

Folgendes wurde dort (für allg. Arbeitsmarkt)angekreuzt:

Unter Punkt A:
- Beschäftigung besteht
- unter 3h

Unter Punkt B:

Positives Leistungsvermögen:
- körperliche Arbeitsschwere =schwere Arbeiten
- Arbeitshaltung im Stehen= ständig
- Arbeitshaltung im Gehen= ständig
- Arbeitshaltung im Sitzen= ständig

Negatives Leistungsvermögen:
- psychosomatische Funktionen

Beurteilung des zeitlichen Umfangs in dem eine Tätigkeit entsprechend dem positiven und negativen Leistungsvermögen ausgeübt werden kann:
- unter3h

Vielleicht kann jemand etwas Licht ins Dunkel bringen.
Sind damit die Chancen auf eine EMR (Antrag wurde gestellt) berechtigt wie seht ihr das?
Im Infocenter der DRV will man sich leider nicht dazu äußern...

Es nur anhand eines Rehaberichtes fest machen zu wollen wird sie nicht weiterbringen, dass ist dann nur eine Momentaufnahme während/nach der Reha.

Eine Entscheidung wird die DRV anhand aller Unterlagen treffen und die kennt hier keiner. Leider müssen Sie sich da wohl noch ein wenig gedulden.

Die Chance auf eine EMR ist aber mit diesem Reha-Bericht zumindest nicht gesunken.

Gruß
KW

von
Ulli

Anhand des Rehaberichtes gibt es kaum Chancen auf Erwerbsminderungsrente.
Dazu ist noch Zuviel positives Leistungsvermögen da.
Eine sichere Nummer ist der Antrag eigentlich nur, wenn bei positives Leistungsbild nichts mehr steht.
Hier erkennt man, das sie körperlich super belastbar sind, da findet sich im,er Arbeit.
Es käme auch darauf an, wo das Kreuz gesetzt wurde.

von
Binrentner

Zitiert von: FastRentner
Hallo,
Eine Frage zu o.g. Entlassungsbericht meiner Reha im Januar/Februar.Ich war bis Anfang Jan.19 arbeiten. Arbeitsunfähig aus Reha zurück.
Mir ist nicht richtig klar, was mir das sagen soll. Unter 3 h ist klar, aber was ist mit den Arbeiten die ich noch ausüben kann bei Punkt B?

Folgendes wurde dort (für allg. Arbeitsmarkt)angekreuzt:

Unter Punkt A:
- Beschäftigung besteht
- unter 3h

Unter Punkt B:

Positives Leistungsvermögen:
- körperliche Arbeitsschwere =schwere Arbeiten
- Arbeitshaltung im Stehen= ständig
- Arbeitshaltung im Gehen= ständig
- Arbeitshaltung im Sitzen= ständig

Negatives Leistungsvermögen:
- psychosomatische Funktionen

Beurteilung des zeitlichen Umfangs in dem eine Tätigkeit entsprechend dem positiven und negativen Leistungsvermögen ausgeübt werden kann:
- unter3h

Vielleicht kann jemand etwas Licht ins Dunkel bringen.
Sind damit die Chancen auf eine EMR (Antrag wurde gestellt) berechtigt wie seht ihr das?
Im Infocenter der DRV will man sich leider nicht dazu äußern...

Dein positives Leistungsspektrum sieht ausgezeichnet aus. Du kannst noch arbeiten. Obwohl schon fast 43% aller Erwerbsminderungsrente Anträge auf die Psyche zurück zuführen ist.

von
Vielleicht kein FastRentner

Zitiert von: Ulli
Anhand des Rehaberichtes gibt es kaum Chancen auf Erwerbsminderungsrente.
Dazu ist noch Zuviel positives Leistungsvermögen da.
Eine sichere Nummer ist der Antrag eigentlich nur, wenn bei positives Leistungsbild nichts mehr steht.
Hier erkennt man, das sie körperlich super belastbar sind, da findet sich im,er Arbeit.
Es käme auch darauf an, wo das Kreuz gesetzt wurde.

....aber unter 3h?
Also mein Arbeitgeber sagte mir das ich damit nicht mehr zu gebrauchen bin.
Gibt es dann vielleicht eine Teil-EMR?
Wenn ich unter 3h nur darf, finde ich doch nix.

von
Ulli

Dieses unter 3 Stunden gilt nur für deinen jetzigen Job bzw für die vorübergehende AU

von
DRV

Allein an den bisherigen Antworten merken Sie schon, dass niemand etwas konkretes zu Ihren Chancen auf den Bezug einer Erwerbsminderungsrente sagen kann.
Jeder Fall wird durch den sozialmedizinischen Dienst des zuständigen Rententrägers individuell beschieden.
Ob Ihnen hier die einzelnen User gute oder auch schlechte Chancen einräumen, hilft Ihnen doch nicht weiter.
Sie werden, wie jeder andere Antragsteller auch, den Bescheid Ihres Rententrägers abwarten müssen.

von
FastRentner

Zitiert von: Ulli
Dieses unter 3 Stunden gilt nur für deinen jetzigen Job bzw für die vorübergehende AU

...nein, für den jetzigen Job UND für den allg. Arbeitsmarkt. So wie ich’s oben geschrieben hab.

Aber was ist dann mit dem ALG wenn ich nur unter 3h arbeiten darf auf dem allg. Arbeitsmarkt. Dann bin ich doch nicht vermittelbar und somit nicht Bezugsberechtigt, oder?
Heißt das dann Grundsicherung?
KG beziehe ich erst seit Mitte Febr.19.

von
Weiss es

Zitiert von: FastRentner

Aber was ist dann mit dem ALG wenn ich nur unter 3h arbeiten darf auf dem allg. Arbeitsmarkt. Dann bin ich doch nicht vermittelbar und somit nicht Bezugsberechtigt, oder?
Heißt das dann Grundsicherung?
KG beziehe ich erst seit Mitte Febr.19.

Wenn du erst seit Mitte 02/19, also gerade mal 1,5 Monate KG beziehst, musst du dir doch jetzt noch keine Gedanken über ALG machen. Bist du von der KK ausgesteuert wirst dauert das ja noch ;-) Bis dahin sollte die RV eine Entscheidung getroffen haben.

von
Zar

Sie sind körperlich leistungsfähig, psychisch aber nicht. Es bleibt wirklich nur, den Bescheid abzuwarten. Dort werden Sie erfahren, was noch in Frage kommt und was nicht.

Experten-Antwort

Hallo FastRentner,

wie Ihre Chancen auf eine Rente wegen Erwerbsminderung aufgrund der sozialmedizinischen Leistungsbeurteilung im Entlassungsbericht stehen, können wir hier im Forum leider nicht beurteilen, da wir Ihren individuellen Einzelfall nicht kennen.

Wir empfehlen Ihnen, das weitere Vorgehen Ihres Rentenversicherungsträgers abzuwarten.

Mit freundlichen Grüßen

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