Hallo,
Eine Frage zu o.g. Entlassungsbericht meiner Reha im Januar/Februar.Ich war bis Anfang Jan.19 arbeiten. Arbeitsunfähig aus Reha zurück.
Mir ist nicht richtig klar, was mir das sagen soll. Unter 3 h ist klar, aber was ist mit den Arbeiten die ich noch ausüben kann bei Punkt B?
Folgendes wurde dort (für allg. Arbeitsmarkt)angekreuzt:
Unter Punkt A:
- Beschäftigung besteht
- unter 3h
Unter Punkt B:
Positives Leistungsvermögen:
- körperliche Arbeitsschwere =schwere Arbeiten
- Arbeitshaltung im Stehen= ständig
- Arbeitshaltung im Gehen= ständig
- Arbeitshaltung im Sitzen= ständig
Negatives Leistungsvermögen:
- psychosomatische Funktionen
Beurteilung des zeitlichen Umfangs in dem eine Tätigkeit entsprechend dem positiven und negativen Leistungsvermögen ausgeübt werden kann:
- unter3h
Vielleicht kann jemand etwas Licht ins Dunkel bringen.
Sind damit die Chancen auf eine EMR (Antrag wurde gestellt) berechtigt wie seht ihr das?
Im Infocenter der DRV will man sich leider nicht dazu äußern...