Sozialmedizinische Stellungnahme Rente

von
Micha0903

Hallo zusammen,

ich bin gerade dabei eine sozialmedizinische Stellungsnahme bzgl. eines Antrag auf Erwerbsminderungsrente (die abgelehnt wurde) meines Stiefvaters zu prüfen.

Es wurde eine Stellungsnahme aufgrund von nach meiner Sicht unzureichenden ärztlichen Unterlagen erstellt ohne persönliche Begutachtung. In der Sozialmedizinischen Stellungnahme wurden vielen Fragen die dort aufgeführt waren nicht vom soz.med. Arzt beantwortet sondern mit dem Vermerkt "offen" versehen.

Ist dieses normal ? Es hat jedenfalls für mich den Anschein das es bedingt Aussage-kräftigt ist für die Ablehnung der EMR Antrages, gerade da ca. 15-20 % des Protokoll der Stellungnahme mit "offen" beantwortet wurde vom soz.med. Arzt.

Ich hoffe ich konnte mein Problem einigermaßen darstellen und danke vorab für Antworten :-)

von
Offen

Wenn Sie der Meinung sind das alles mit unzureichenden ärztlichen Unterlagen erstellt wurde, dann könnte es 2 Gründe dafür geben.

1. Sie haben nicht genügend ärztliche Unterlagen zur Verfügung gestellt
2. Es waren genügend ärztliche Unterlagen vorhanden, die dargelegten gesundheitlichen Einschränkungen ließen aber nur eine Ablehnung des Antrags zu

So oder so, kann das doch hier keiner beantworten. Legen Sie Widerspruch ein, wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, und begründen Sie dies fach- und sachgerecht.

Ein Tipp am Rande. Holen Sie sich professionelle Hilfe in Form eines Sozialverbandes, oder Fachanwaltes, wenn Sie in den Widerspruch einsteigen wollen.
Ihren Zeilen und der Fragestellung kann man entnehmen, dass Sie nicht wirklich das notwendige "Wissen" haben.

von
Schorsch

Zitiert von: Offen

Ein Tipp am Rande. Holen Sie sich professionelle Hilfe in Form eines Sozialverbandes, oder Fachanwaltes, wenn Sie in den Widerspruch einsteigen wollen.
Ihren Zeilen und der Fragestellung kann man entnehmen, dass Sie nicht wirklich das notwendige "Wissen" haben.

Diesen Tipp sollten Sie unbedingt befolgen.
Denn es wäre sehr ärgerlich, wenn Ihr Widerspruch nur aufgrund irgendwelcher Formulierungsfehler abgewiesen würde.

Einen zweiten Versuch gibt es nämlich nicht und es bliebe dann nur noch der sehr zeitintensive und unter Umständen nervenzermürbende Klageweg.

MfG

von
Micha0903

Okay dann machen wir das auch so. vielen Dank für ihre Antworten

von
Micha0903

Okay dann machen wir das auch so. vielen Dank für ihre Antworten

Experten-Antwort

Hallo Micha0903,

da Sie mit der Entscheidung der Rentenversicherung nicht einverstanden sind, sollten Sie Widerspruch einlegen und entsprechend begründen.

Hier im Forum können wir die medizinische Stellungnahme nicht bewerten.

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