Guten Tag,
ich habe nach eine grundsätzliche Frage zu Sozialmedizinischen Leistungsbeurteilung im Ärztlichen Entlassungsbericht von der Reha-Klinik.
Es wird unterschieden zwischen der Leistungsfähigkeit bzgl. der letzten sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit (Punkt A.) und des Leistungsvermögens auf dem allgemeinem Arbeitsmarkt (Punkt B.).
Für welche Entscheidungen der DRV und ggf. anderer Stellen (z.B. Krankenkasse) werden diese Einschätzungen herangezogen? Wieso wird zwischen A. und B. unterschieden?
Ich bin erwerbstätig, wurde aber arbeitsunfähig aus der Reha entlassen.
Danke für die Info!