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Experten-Antwort

Sozialplan-Beratung von Mitarbeitern

von odenwaelder06.07.2013 | 14:04
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5 Antworten

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Hallo Forum, bei uns werden etliche MitarbeiterInnen wohl im Rahmen eines Sozialplans gehen (müssen). Dazu gehört wahrscheinlich auch eine Altersteilzeitregelung. Wo kann man Tabellen bekommen welche z.B. Einmalzahlungen bei welchem Bruttogehalt je Jahr vorgezogenem Rentenbezug notwendig ist um das reguläre Rentenniveau zu behalten, welche Einbussen es gibt bei vorzeitigem in Rente gehen etc. Erst mal vorab für die Betroffenen-für die verbindliche "Feinberatung" würde natürlich auf die Rentenberater verwiesen...

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo odenwaelder,

Inconspecta hat Ihnen bereits den Link auf eine sehr nützliche Tabelle genannt. Zusätzlich sollte natürlich jeder betroffene Mitarbeiter eine relativ aktuelle Rentenauskunft vorliegen haben oder noch beantragen (nicht "Renteninformation", sondern ausführliche Rentenauskunft, in der auch alle möglichen Rentenansprüche mit individuellem Beginndatum - vorzeitig und regulär - enthalten sind):

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4 Antworten

Inconspectaam 06.07.2013 | 17:13
Hallo, allgemeine Informationen finden Sie in der Broschüre "Zahlen und Tabellen" der deutschen Rentenversicherung. -> http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblo… -> http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Rheinland/de/Inhalt/5_… Auf Seite 35 gibt es auch eine Tabelle mit den Ausgleichszahlungsbeträgen. Grüße
Lillifeeam 06.07.2013 | 23:29
Da würde ich mich schnellstens an einen RA wenden. Je näher das offizielle Rentenalter rückt, umso weniger eine Zahlung vom Arbeitgeber. Hierüber gibt es sogar ein Grundsatzurteil eines Sozialgerichts oder gar des Bundessozialgerichts. Das ist erstmal im Vorfeld Verhandlungssache zwischen RA und AG und wenn nix hilft, Gericht einschalten. "Feinberatung" Rentenberater ist Blödsinn. Der kann Ihnen die Kohle für Verluste nicht rausholen. Grüße von L. Es grüßt
odenwaelderam 07.07.2013 | 10:31
"Feinberatung" Rentenberater ist Blödsinn. Der kann Ihnen die Kohle für Verluste nicht rausholen. Grüße von L. Nix Blödsinn-der kann die verschiedenen Szenen ausrechnen. Nutzt einem betroffenen MA aber nicht viel wenn er vom Sozialplan betroffen ist. Klar gibts dann evtl noch die Kündigungsschutzklage-aber die Chancen sind uns doch alle klar. Deshalb ehr mal langsam mit solchen Feststellungen
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