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Experten-Antwort

Sozialprognose - Leistungsfähigkeit nach REHA-Maßnahme

von MABUSTER09.08.2012 | 15:00
4218 Ansichten
3 Antworten

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Erfolgt eine Reha durch Kostenträger Rentenversicherung wird zum Rehaende durch den behandelnden Arzt bzw. Oberarzt eine Sozialprognose zur Leistungsfähigkeit abgegeben. Ich selbst war mit Kostenträger Krankenkasse in der Reha, da ich längst unbefristet berentet bin trotz jungem Alter und es bei mir um die Erhaltung der Restgesundheit geht. In Vorträgen haben aber die Ärzte Statements abgegeben, die zeigen, wie sie durch den Kostenträger RV massiv unter DRuck gesetzt werden, möglichst leistungsfähig zu entlassen. Ein Oberarzt sagte, dass er nur leistungsunfähig (kleiner3h/Tag) entlassen darf, wenn man nicht einmal mehr ein Parkhaus bewachen kann. Und das könne laut seiner MMeinung im Grunde jeder. Ich appeliere an die Rehaärzte ihrem eigenen gesunden Medizinverstand zu folgen und nicht die Patienten zu verunsichern und zu überfordern. Sicherlich gibt es viele Simulanten und die Trennschärfe ist sehr sehr schwer. Aber überfordert bitte nicht die wirklich Kranken mit zu hohen Leistungsanforderungen!!!!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mabuster,

die Rentenversicherungsträer haben keine Vorgaben für die Ärzte in den Rehakliniken, dass nur bestimmte Sozialprognosen für die Versicherten abzugeben sind.

Die Ärzte entscheiden selbstverständlich aufgrund des tatsächlichen Gesundheitszustandes des einzelnen Rehabilitanden.

Sofern ein Versicherter sich nicht zutreffend beurteilt fühlt, steht es ihm frei, dass er dies dem Rentenversicherungsträger gegenüber schriftlich mitteilt. So kann eine Überprüfung des Votums der Rehaklinik durch den beratungsärztlichen Dienst der Rentenversicherung erfolgen.

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2 Antworten

horst fischeram 10.08.2012 | 09:55
Hallo Mabuster, ich kann deine Meinung nur teilen. Auch ich war in der Reha vergangenes Jahr. Entlassungsbericht: unter 3 Std. meine bisherige Tätigkeit, aber auf dem freien Arbeitsmarkt über 6 Std. für leichte Tätigkeiten. Von meinem Haus- sowie auch meinem Facharzt wurde ich jedoch weiterhin AU geschrieben, weil sich mein Gesundheitszustand nach der Reha wieder extrem verschlechtert hat. Nach einem Gutachtertermin der DRV muss ich jetzt wieder zur Reha (in die selbe Klinik). Meine Ärzte fragen sich, was das noch bringen soll. Meine Vermutung ist, dass die DRV wieder einen Entlassungsbericht erwartet, nach dem ich 100 % arbeitsfähig auf dem freien Arbeitsmarkt bin und mein EM-Antrag somit abgelehnt werden kann. (Ich bin 53 Jahre und habe COPD III).
Klaus-Peteram 10.08.2012 | 12:31
Jeder weiss doch das dies im Prinzip so ist. Natürlich gibt es keine direkten Anweisungen dazu von der RV wie zu verfahren ist, aber der vorauseilende Gehorsam der meisten Rehaärzte ist doch allseits bekannt. Des Brot ich ess, des Lied ich sing... " muss ich jetzt wieder zur Reha (in die selbe Klinik)." Wenn Sie das natrülich machen und wieder in die selbe Klinik gehen ist ihnen nicht mehr zu helfen. Erwarten Sie ernsthaft das die selben Ärzte etwas anderes in den rehabericht schreiben wie seinerzeit ? Also Rehaklinik in jedme Fall ablehnen und auf eine neue - andere - Klinik bestehen !! " Meine Vermutung ist, dass die DRV wieder einen Entlassungsbericht erwartet, nach dem ich 100 % arbeitsfähig auf dem freien Arbeitsmarkt bin und mein EM-Antrag somit abgelehnt werden kann." Da von können Sie ausgehen. Darum müss eine andere Klinik und andere Ärzte ins Spiel kommen um diesen berechtigten Verdacht gleich auszuräumen.
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