Hallo Mabuster,
die Rentenversicherungsträer haben keine Vorgaben für die Ärzte in den Rehakliniken, dass nur bestimmte Sozialprognosen für die Versicherten abzugeben sind.
Die Ärzte entscheiden selbstverständlich aufgrund des tatsächlichen Gesundheitszustandes des einzelnen Rehabilitanden.
Sofern ein Versicherter sich nicht zutreffend beurteilt fühlt, steht es ihm frei, dass er dies dem Rentenversicherungsträger gegenüber schriftlich mitteilt. So kann eine Überprüfung des Votums der Rehaklinik durch den beratungsärztlichen Dienst der Rentenversicherung erfolgen.