Sozialschutzpaket

von
Odob 62

Hallo an die Experten.
Ich bekomme die Altersrente für Schwerbehinderte,bin jetzt 62.
Habe von einem Mini-Job,auf grund von Corona auf einen sozialversicherungspflichtige Beschäftigung geweckselt.Zahle jetzt RV,PV,KV&AV Beitrag.Werden die RV-Beitrege speter auf die Altersrente angerechnet? Warum muss ich Arbeitslosenversicherung zahlen ? Ich zahle jetzt auch wieder mehr Krankenversicherung,hat man da auch wieder Anspruch auf Krankengeld?
Danke für die Antworten

von
Beiträge

Die Beiträge zur Rentenversicherung erhöhen nächstes Jahr zum 01.07. Ihre Rente.
Sie zahlen auch richtigerweise auf Ihr Einkommen aus der Beschäftigung Kranken- und Pflegeversicherung.
Warum Sie allerdings Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen, sollten Sie Ihren Arbeitgeber fragen. Die Antwort dürfte spannend werden.

von
Schade

Die Rente steigt nicht im nächsten Juli, die Zuschläge kommen erst dann wenn Sie das regelalter erreichen.

Wegen der Krankengeldfrage erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.

von
W°lfgang

Zitiert von: Odob 62
Habe von einem Mini-Job,auf grund von Corona auf einen sozialversicherungspflichtige Beschäftigung geweckselt.Zahle jetzt RV,PV,KV&AV Beitrag

Hallo Odob 62,

SIE zahlen was GENAU? ...schauen Sie mal auf Ihre mtl. Gehaltsabrechnung, was SIE (nicht zahlen) und der AG zahlt/zahlen muss.

Überrascht?!! ;-)

Gruß
w.

von
Odob 62

Hallo Wolfgang,
Ich habe meine Lohnabrechnung vor mir liegen.
Ich zahle Für die Monatsabrechnung Juni 2020.
KV-Beitrag =94,70
RV-Beitrag =118,23
PV-Beitrag =19,38
AV-Beitrag =15,25
Zusammen=247,56 Euro
Arbeitgeberanteil=248,76 Euro.
KV,PV,RV ist klar. Wieso muss ich AV zahlen.Ich bin Altersrentner.

von
W°lfgang

Sorry Odob 62,

hatte das überlesen:

>Habe von einem Mini-Job,auf grund von Corona auf einen sozialversicherungspflichtige Beschäftigung geweckselt

Tja, warum Beiträge auf PV + AV ...vielleicht, weil Sie noch nicht die Regelaltersgrenze überschritten haben?!
Der KV-Beitrag ist bei voller Altersrente allerdings ermäßigt - und bei einer Altersvollrente haben Sie keinen KG-Anspruch. Auch der ALG-Anspruch besteht nur dem Grunde nach ...aber nicht bei einer vollen Altersrente/kann man im Bedarfsfall 'umswitschen', deshalb auch die Beitragspflicht für den etwaigen Leistungsfall ALG.

Und, die RV-Beiträge erhöhen nach Erreichen der Regelaltersrente Ihren Rentenanspruch - dann kommt alles ontop, was Sie bis dahin noch an EP auf Ihr Rentenkonto eingefahren haben.

Gruß
w.

Experten-Antwort

Hallo Odob 62,

sobald Sie Ihre Regelaltersgrenze erreicht haben, erhöht sich Ihre Rente aus den zur Rentenversicherung gezahlten Beiträgen.

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