Hallo DvD,
die vorübergehend für das Jahr 2020 erhöhte Hinzuverdienstgrenze wird bei der nächsten Spitzabrechnung in 07/2021 von Amts wegen berücksichtigt und dann ein ggf. zustehender Rentenbetrag nachgezahlt. Sie können natürlich auch jetzt von sich aus einen Antrag auf Zahlung der höheren Rente stellen. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass die Bearbeitung dieses Antrags vermutlich eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen wird, da die Rentenberechnungsprogramme erst an die sehr kurzfristige Rechtsänderung angepasst werden müssen.