Hallo Anonym,
sofern keine Altersvollrente bezogen wird und die Regelaltersgrenze erreicht worden ist, sind Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses jeweils zur Hälfte seitens des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers zu zahlen. Beiträge zur Arbeitslosenversicherungsversicherung entfallen.
Sind bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze keinerlei Beiträge eingezahlt worden, besteht Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Werden Beiträge seitens des Arbeitnehmers und Arbeitgebers gezahlt, erhöht dies die spätere Altersrente.
Darüber hinaus erhöht sich die Rente durch den verspäteten Rentenbezug um 0,5 % pro Monat, den man die Rente später in Anspruch nimmt.