nach/bzw. während meiner Scheidung benötigte ich für den Versorgungsausgleich mehrer Unterlagen. Dabei ist mir aufgefallen, dass mir die Sozialversicherungsnachweise von 2006 u. 2007 fehlen. Wo kann ich die fehlenden Nachweise anfordern!!
Diese Nachweise werden ja vom Arbeitgeber ausgefüllt und an die Krankenkasse übermittelt.
Beim AG, der Krankenkasse oder auch bei der Rentenversicherung kann man die entsprechende Nachweise als Kopie sicherlich erhalten
Die Daten werden vom Arbeitgeber an die Krankenkasse bzw. Rentenversicherung maschinell übermittelt.
Kopien in Papierform werden Sie daher nicht erhalten.
Haben Sie einen aktuellen Versicherungsverlauf?
Sind die betreffenden Jahre hier enthalten?
Wenn Sie keinen aktuellen Versicherungsverlauf haben, fordern Sie -per Internet- einfach einen an.
Nur wenn hier die Daten von 2006 und 2007 fehlen, müssten Sie aktiv werden.
Agnes
Zitat § 28a Abs. 5 SGB V (zu DEÜV-Meldungen):
"Der Meldepflichtige hat der zu meldenden Person den Inhalt der Meldung in Textform mitzuteilen."
Der Arbeitgeber hat danach die gemeldeten Daten (auch im Zeitalter der elektronischen Übermittlung der Meldungen) dem Arbeitnehmer in leserlicher Form bekannt zu geben. Diese Mitteilungen müssten auch in den Lohnunterlagen zu finden und erforderlichenfalls reproduzierbar sein (Kopie, Ersatzausdruck). Der Arbeitgeber wäre also schon der erste Ansprechpartner, wenn irgendwo Daten oder Nachweise (noch dazu für kurz zurück liegende Zeiten) fehlen.
Da der Arbeitgeber die Meldung über das versicherungspflichtige Entgelt der Krankenkasse als Einzugsstelle der gesamten Sozialversicherungsbeiträge macht, und diese wiederum die Rentenversicherung betreffend, eine entsprechende versicherungsverpflichtige Beschäftigung an das Rentenversicherungskonto übermittelt, dient für die Rentenversicherung Ihr Versicherungsverlauf, der aktuell die Jahre 2006 und 2007 beinhalten sollte, als Beitragsnachweis.
Sollten diese Zeiten jedoch in Ihrem Versicherungsverlauf fehlen, beantragen Sie bei der Auskunfts- und Beratungsstelle eine sogenannte Kontenklärung. Dort müssten Sie zumindest den Arbeitgeber und die zuständige Krankenkasse für die noch fehlenden Beitragszeiten angeben, sodass Ihr Rentenversicherungsträger die entsprechenden Ermittlungen einleiten kann. Diesen Kontenklärungsantrag können Sie auch unabhängig vom Scheidungsverfahren stellen. Im Gegenteil, es empfiehlt sich sogar, den Antrag (falls möglich) vor dem vom Amtsgericht eingeleiteten Verfahren zu stellen, damit Ihr Rentenversicherungsträger umso schneller dem Amtsgericht die erforderliche Auskunft erteilen kann.
ich möchte mich ganz herzlich für die schnellen Antworten bedanken Es hat mir geholfen. Nun weiss ich, welchen Weg ich einschlagen muss. Diese Reaktionen auf meine Frage hätte ich nie erwartet. Wusste garnicht mehr, dass es noch soviel Hilfsbereitschaft gibt. Danke sagt Wilfried