Da der Arbeitgeber die Meldung über das versicherungspflichtige Entgelt der Krankenkasse als Einzugsstelle der gesamten Sozialversicherungsbeiträge macht, und diese wiederum die Rentenversicherung betreffend, eine entsprechende versicherungsverpflichtige Beschäftigung an das Rentenversicherungskonto übermittelt, dient für die Rentenversicherung Ihr Versicherungsverlauf, der aktuell die Jahre 2006 und 2007 beinhalten sollte, als Beitragsnachweis.
Sollten diese Zeiten jedoch in Ihrem Versicherungsverlauf fehlen, beantragen Sie bei der Auskunfts- und Beratungsstelle eine sogenannte Kontenklärung. Dort müssten Sie zumindest den Arbeitgeber und die zuständige Krankenkasse für die noch fehlenden Beitragszeiten angeben, sodass Ihr Rentenversicherungsträger die entsprechenden Ermittlungen einleiten kann. Diesen Kontenklärungsantrag können Sie auch unabhängig vom Scheidungsverfahren stellen. Im Gegenteil, es empfiehlt sich sogar, den Antrag (falls möglich) vor dem vom Amtsgericht eingeleiteten Verfahren zu stellen, damit Ihr Rentenversicherungsträger umso schneller dem Amtsgericht die erforderliche Auskunft erteilen kann.