Ob Sie im Ausland versicherungspflichtig sind, hängt grundsätzlich von den Vorschriften des Staates ab, in dem Sie beschäftigt sind. Jeder EU/EWR-Staat zahlt unter unterschiedlichen Voraussetzungen eine Rente. Deshalb prüft jeder Rentenversicherungsträger den Rentenanspruch nach seinen Regelungen. Um die Mindestversicherungszeit für eine Rente zu erfüllen, können Versicherungszeiten, die Sie in den anderen EU/EWR-Staaten zurückgelegt haben, mit Ihren deutschen Versicherungszeiten zusammengerechnet werden.