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Sozialversicherungen in Österreich

von jens09.07.2007 | 18:25
1322 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
ich bin von meinen deut. Arbeitgeber für 3 Jahre nach Österreich entsendet worden. Nach dem Sozialversicherungsabkommen werden z.Zt. meine Rentenbeiträge weiterhin nach Deutschland einbezahlt. Jetzt soll meine Arbeitsstelle in Österreich unbefristet werden. Ich würde dann beim Öster.Firmensitz angestellt werden. Wie sieht es dann mit dem Sozialversicherungsabkommen aus ? Können weiterhin meine Beiträge in Deutschland einbezahlt werden oder muss ich meine Sozialabgaben in Österreich verrechnen ? Bekomme ich dann später 2 Renten ?

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ob Sie im Ausland versicherungspflichtig sind, hängt grundsätzlich von den Vorschriften des Staates ab, in dem Sie beschäftigt sind. Jeder EU/EWR-Staat zahlt unter unterschiedlichen Voraussetzungen eine Rente. Deshalb prüft jeder Rentenversicherungsträger den Rentenanspruch nach seinen Regelungen. Um die Mindestversicherungszeit für eine Rente zu erfüllen, können Versicherungszeiten, die Sie in den anderen EU/EWR-Staaten zurückgelegt haben, mit Ihren deutschen Versicherungszeiten zusammengerechnet werden.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo, H. Hund,

für Fragen hinsichtlich der österreichischen Rentenversicherung wenden Sie sich bitte an den Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger ,Kundmanngasse 21 in 1031 Wien.

3 Antworten

Knut Rassmussenam 09.07.2007 | 18:42
Ab dem Zeitpunkt der unbefristeten Anstellung in Ö. unterliegen Sie der dortigen Sozialversicherung. Damit bauen Sie ab diesem Tag eine zweite (öst.) Rente auf. Für versicherungsrechtliche Belange (z.B. das Erreichen bestimmter Versicherungsjahre) sind alle Beschäftigungszeiten aber gleichgestellt. Ansonsten empfehele ich Ihnen die kostenlose Broschüre "Meine Zeit in Österreich - Arbeit und Rente europaweit", leider nur zu bestellen und (noch) nicht als PDF.
bekissam 09.07.2007 | 22:01
H. Hundam 10.07.2007 | 21:59
Kann ich, wenn ich in deutschland einen job habe, über den ich schon den höchstbetrag für die gesetzl. Rente einzahle, auch noch in die österr. RV einzahlen, wenn ich dort im Jajr für 3 Monate auch arbeite ?
Deutsche Rentenversicherung
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