Hallo,
ich wende mich an euch mit einer doch etwas außergewöhnlichen Frage. Ich hoffe mir kann einer weiterhelfen.
Zum 1.12.2018 habe ich die Regelaltersrente erreicht, da ich mich aber weiterhin noch fit fühle und es mir Spaß macht, habe ich meinen Arbeitsplatz behalten und arbeite weiter.
Damals habe ich dann die noch relativ neue Option gewählt, die seit dem 1.1.2017 besteht, die Regelaltersrente als 99% Teilrente zu erhalten. Der Vorteil für mich ist, das ich weiterhin in die Rentenversicherung einzahle und dadurch meine Rente jedes Jahr steigt.
Ich hätte aber eine Frage zu den anderen Sozialversicherungsabgaben. Meine Beitrag zur Arbeitslosenversicherung ist entfallen, weil ich im Falle einer Arbeitslosigkeit, keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld hätte.
Ich zahle aber weiterhin den vollen Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung. Was ich nicht verstehe, müsste ich eigentlich nicht stattdessen den ermäßigten Krankenversicherungsbeitrag von derzeit 14,0% zzgl. Zusatzbeitrag zahlen gemäß § 243 SGB V?
Kann mir da jemand weiterhelfen oder bin ich in dem Forum vielleicht eher falsch mit meiner Frage zur Krankenversicherung.
Viele Grüße
Birigit