Sozialversicherungsbeiträge bei einer Tätigkeit ausschließlich im Ausland

von
Heinz1

Eine Person schließt mit einem deutschen Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag. Der Mitarbeiter ist indischer Staatsbürger und wird für den Arbeitgeber ausschließlich in Indien tätig (bis auf kurze Dienstreisen nach Deutschland). Es ist nicht beabsichtigt, dass der Mitarbeiter irgendwann mal in Deutschland tätig werden wird.
Sind trotzdem in Deutschland Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten?

Experten-Antwort

Es liegt keine Ausstrahlung im Sinne des § 4 SGB IV vor, es mangelt an der zeitlichen Befristung des Beschäftigungsverhältnisses. Daher sind keine Beiträge zur Sozialversicherung nach deutschem Recht zu entrichten.

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