Guten Morgen ! Meine Frage ist folgende!Wenn ich durch erhalt einer Verletztenrente,die angenommen rückwirkend gezahlt wird,den Grenzbetrag überschreite (Betrag aus Rente der GRV + Rente der GUV ) und die daraus eventuell entstehende Rentenkürzung der gesetzlichen Rentenversicherung hinnehmen müßte,wie wäre es dann mit den zuviel gezahlten Sozialversicherungsbeiträgen, die zuvor aus der höheren Rente der gesetzlichen Rente errechnet wurden. Werden diese Beträge zurückerstattet?
Wieso sollten Ihnen Beiträge erstattet werden? Wenn zuviel Beiträge gezahlt wurden, müssten die doch wohl eher von Ihnen zurückgefordert werden. Die Abrechnung der Nachzahlung und die Beiträge bei der Krankenkasse erfolgt mit der Berufsgenossenschaft und der Krankenkasse (machinelle Be- und Entlastung der KV + PV Werte) Sie haben Ideen.
Ich verstehe leider Ihre Frage nicht!
Außer KV- und Pflegebeiträgen werden aus Renten der GRV und der UV doch keine "Sozialversicherungsbeiträge" gezahlt... !?
Kerbes Frage zielt auf folgende Fallgestaltung hinaus:
Wenn zuvor eine Bruttorente von z.B. 1000 EUR bewilligt wurde und er hieraus einen Eigenanteil zur KVdR von z.B. 90 EUR entrichten musste und sich nach der nachträglichen Anrechnung der UV-Rente z.B. rückwirkend nur noch eine Bruttorente von 500 EUR ergibt, was passiert dann mit den zuviel bezahlten - und somit nachträglich zu Unrecht enrichteten - Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung.
@Rosanna: Bei gesetzlich Pflichtkrankenversicherten fallen aus der UV-Rente meines Wissens keine Beiträge zur KV/PV an. Hat sich da etwas geändert?
Mal angenommen ich überscchreite den Grenzbetrag um 500€ und mir wird auf Grund dessen meine EM Rente von sagen wir mal 1000 € auf 500 € gekürzt, die Verletztenrente mir 5 Jahre rückwirkend Nachgezahlt werden dann hätten ich doch 5 Jahre in höhe des Kürzungsbetrages zuviel an die Krankenkasse bzw Pflegeversicherung gezahlt. Oder sehe ich das Falsch?
Hallo Kerbe,
die Nachberechnung listet genau auf, wie die nach der geringeren Rente bemessenen KV/PV- Beiträge hätten sein müssen. Nur dieser (geringere) KV/PV-Beitrag wird von der neuen/kleineren EM-Rente abgezogen. Somit wird rückwirkend Monat für Monat der Ihnen neu zustehende Netto-Rentenbetrag am tatsächlich erhaltenen gemessen, und die Differenz als Rückforderung ermittelt (die zunächst mit der Nachzahlung der UV-Rente verrechnet wird). So gesehen konnten/mussten Sie die 'überhöhten' KV/PV-Beiträge nur zahlen, weil Sie eine überhöhte Rente bekommen haben. Beides wird rückwirkend ausgeglichen.
Die UV-Rente ist meines Wissens nicht KV/PV-pflichtig, so dass Ihnen rückwirkend und zukünftig, der Mehrbetrag aus der UV-Rente 'brutto' bleibt.
Ihre Kranken-/Pflegekasse ist letztendlich die 'Dumme', die haben zu viel an Beiträgen erhalten, die sie an die Rentenversicherung wieder rausrücken müssen.
Gruß
w.
Die UV Rente ist bei Vorliegen einer Pflichtversicherung nicht beitragspflichtig.
Was ist aber, wenn man nicht die 9/10-Regelung der zweiten Lebensarbeitsphase in Anspruch nehmen kann, aber freiberuflich bis zum Schluss tätig ist als freiwillig versichertes Mitglied in der gesetzlichen KV? Dann werden alle Einkünfte (auch die UV-Rente) bei den Krankenversicherungsbeiträgen berücksichtigt und damit fällig.
Ist das so richtig??
Im gegensatz zu unerer frontfrau bin ich der meinung, auch kranken und pflegeversicherung
gehören zum begriff sozialversicherung.
Bin auch der meinung, für eine gesetzliche unfallversicherung fallen keine beiträge zur
kranken/pflegeversicherung an, dies gilt auch für nicht versicherungspflichtige mitglieder
einer krankenkasse.
Nehme an, unser renten könig " Kurt" wird diese frage noch klären.
Mit freundlichen Grüßen.
Im Gegensatz zu ihnen Schiko halte ich mich zurück, wenn ich keine Ahnung von einer Materie habe.
Scheinbar haben sie von allen
wenig ahnung.
Sie liefern keine beiträge, treten aber mir gegenüber
immer als oberlehrer auf.
Gründen sie am besten mit
"Skat" einen skatclub und
vergessen sie meine einträge.
Im übrigen für sie passend,
wer nicht viel sagt und auch nicht viel schreibt, kann auch
nicht viel falsch machen.
MfG.
Es ist immer das gleiche. Die, die am meisten haben, kriegen den Hals nicht voll, und sind hinter jedem Cent her.Jemand der wirklich bedüftig ist, wird sich über solche Sachen niemals seinen Kopf zerbrechen, ob ihm nicht noch 38 Cent aus Sozialversicherungsbeitrögen zustehen.UNFASSBAR!!!ARMES DEUTSCHLAND!!!
Nachdem nun doch schon einige Tage verstriechen sind möchte ich mich noch für die gegebenen Antworten und Beiträge bedanken. Möchte zu den Beiträgen von ???? und Pisa noch Folgendermaßen Stellung nehmen! Verehrte/er ???? , Pisa.Ich möchte von niemanden etwas geschenkt bekommen und ich bekäme auch nicht etwas zusätzlich,sondern nur das was mir in meinem Falle zuviel abgezogen worden ist ,also wenn mir die Verletztenrente von Anfang an gezahlt worden wären diese überhöhten Beiträge zur Renten. -und Pflegeversicherung erst gar nicht entstanden dann müßte ich hier in diesem Forum nicht dannach meine Fragen stellen. Ich will also nicht zusätzlich jemanden zur Kasse bitten,sondern nur das was man mir zuviel weggenommen hatte.Der Ausspruch von Ihnen, Pisa (Armes Deutschland) beziehe ich darauf , wenn jemanden etwas zusteht und es nicht Weis ,der bekommt es auch nicht,weil ihm hier in Deutschland niemand darauf hinweist welche Ansprüche er beansruchen kann.Das ist Arm für Deutschland ,dass nur die etwas erhalten die informiert sind und die Dmmen!!!! läßt man Dumm !!!! sterben.
Armes Deutschland war auf die Mentalität vieler hier bezogen, die sich den ganzen Tag damit beschäftigen wo sie noch Gesetzeslücken etc. entdecken, um noch mehr und noch mehr zu bekommen. Andere Europäer sind viel eher und vor allem MIT VIEL WENIGER ZUFIREDEN. Ein 70 jähriger Italiener oder Spanier oder Grieche würd in seinem LEBEN niemals auf die Idee kommen, das ihm durch eine rückwirkende Kürzung noch 15 Cent an Beiträgen zustehen. Deswegen bin ich stolz das es auch Menschen gibt, die anders sind, als der typische "Korintenkacker"!!!!