Hallo zusammen!
Ich bin 31 Jahre Studentin und ab nächstem Monat habe ich die Möglichtkeit bei meinem Arbeitgeber 87 Stunden monatlich befristet bis Ende Januar zu machen. Das ergibt eine wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden.
Allerdings ist es bei der Planung im Einzelhandel manchmal nicht so einfach, genau 20 Stunden die Woche einzuhalten. Jetzt ist meine Frage, wie genau das genommen wird. Ist es ein Problem, wenn ich in einer Woche 25 und in der nächsten dafür nur 15 mache, so dass ich im Monat nicht über die 87 Stunden komme oder wie wird das genau berechnet und gemeldet?
Macht mein Arbeitgeber das automatisch, dass er mir die Abgaben für die Sozialversicherungsbeiträge vom Gehalt abzieht oder muss ich das selber melden?
Und auch wenn es nicht ganz hierher passt: Wenn ich über die wöchentliche 20 Stunden-Regelung komme und höhere Sozialversicherungsbeiträge zahlen muss, was passiert dann mit meiner freiwilligen Krankenversicherung. Ist das dann auch davon betroffen?
Habe ich irgendwelche Angaben vergessen?
Vielen Dank im Voraus für Antworten :)
LG Steffi