Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin gebürtiger Österreicher und lebe und arbeite seit Januar 2009 in Nürnberg.
Ich habe nun beschlossen Anfang 2019 zurück nach Österreich zu gehen.
Mein neuer österreichischer Arbeitgeber benötigt vor Dienstantritt einen Sozialversicherungsnachweis (bzw. Beschäftigungszeiten-Nachweis).
Meine Frage: Muss ich diesen Sozialversicherungsnachweis bei der Deutschen Rentenversicherung oder bei der Krankenkasse (AOK Bayern) beantragen.
Vorab Danke für Ihre Antwort.
Freundliche Grüße
AndiP