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Sozialversicherungsnachweis Beträge

von Heidi18.08.2009 | 10:45
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo! Eine Woche, nachdem ich meine Arbeitsstelle angetreten habe, ist meine Tochter erkrankt. Ich habe für zwei Tage Kinderkrankengeld erhalten. Die Berechnung des Krankengeldes an sich war in Ordnung. Nur die Bescheinigung für die Rentenversicherung kommt mir etwas merkwürdig vor. Rückfrage bei der Krankenkasse ergab folgenden Rechenschritt: Einkommen des ersten Arbeitsmonates €450,00 für 9 Tage wurde als Einkommen des Vormonates für 30 Tage angenommen. Bescheinigt wurde €450 geteilt durch 30 Tage = €15,00 pro Tag mal 2 Tage = €30,00 * 80% = €24,00 bescheinigt für den Rentenversicherungsträger. Tatsächlich beträgt das Einkommen für einen vollen Monat 1.050,00. Hätte dann nicht bescheinigt werden müssen: €1.050 / 30 * 2 * 80% = € 56?? Mir kommt das recht merkwürdig vor, ich weiß, dass die Bescheinigungen für den Rentenversicherungsträger andere Werte aufweisen als z.B. das, was tatsächlich als KG gezahlt wird, und auch von der Bescheinigung fürs Finanzamt abweichen. Aber irgendwo konnte ich bislang die Ausgangsbasis erkennen und nachvollziehen. Hier stolpere ich darüber, dass ein Betrag, der in 9 Tagen erzielt wurde, plötzlich auf 30 Tage verteilt wird. Mache ich einen Gedankenfehler? Gruß Heidi

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 18.08.2009 | 11:02

Bei Bezug von Krankengeld von einer gesetzlichen Krankenkasse besteht in der Rentenversicherung Versicherungspflicht, wenn der Versicherte im letzten Jahr vor Beginn des Krankengeldes zuletzt versicherungspflichtig war.

Die Beiträge werden aber nicht aus dem gezahlten Krankengeld berechnet, sondern aus 80 % des der Berechnung des Krankengeldes zu Grunde liegenden Arbeitsentgelts (= sog. Beitragsbemessungsgrundlage). Diese Beitragsbemessungsgrundlage ist mit dem derzeit gültigen Beitragssatz von 19,9 % zu multiplizieren und ergibt so den Rentenversicherungsbeitrag.

Ob Ihre Krankenkasse die richtige Beitragsbemessungsgrundlage verwendet hat, kann ich am Bildschirm natürlich nicht beurteilen. Es erscheint mir allerdings schon seltsam, wenn tatsächlich das Arbeitsentgelt von 9 Tagen für einen ganzen Monat verwendet worden wäre. Ich würde daher nochmals bei der Krankenkasse nachfragen und um Überprüfung des Rentenversicherungsbeitrags bitten.

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