Der Arbeitgeber muss für jeden Arbeitnehmer für jedes Jahr der Beschäftigung eine Entgeltmeldung (Jahresmeldung) maschinell an die Krankenkasse absetzen. Nach § 25 DEÜV ist der Arbeitgeber außerdem dazu verpflichtet, den Arbeitnehmer über diese maschinell erstellte Meldung im Rahmen einer Bescheinigung zu unterrichten. Diese Bescheinigung (Sozialversicherungsnachweis) enthält inhaltlich alle gemeldeten Daten, die an die Krankenkasse weitergegeben wurden. Ein eigenes Formblatt hierzu ist uns nicht bekannt, vielmehr werden solche Bescheinigungen meistens im Rahmen der maschinell erstellten Meldungen erstellt.