einige Arbeitnehmer verlangen von uns, ihnen einen "Sozialversicherungsnachweis" auszustellen. Weiß jemand, was das sein soll? Das soll eine Bescheinigung sein, auf welcher die Höhe der abgeführten SV-Beiträge bescheinigt wird. Gemeint ist nicht die Lohnsteuerbescheinigung, auf welcher ja auch die abgeführten SV-Beträge abgebildet werden. Es soll sich um eine zusätzliche Bescheinigung handeln. Dazu soll es wohl sogar einen Vordruck geben.
Wer kennt diesen "Sozialversicherungsnachweis"?
28.04.2009, 14:43
von
Tschacka
Hallo,
hier bitte sehr:
"Meldeverfahren nach der DEÜV Die Verordnung über die Erfassung und Übermittlung von Daten für die Träger der Sozialversicherung (Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung, DEÜV) regelt, nach welchen Maßgaben die sozialversicherungsrelevanten Daten der Beschäftigten in Unternehmen erfasst und an die Sozialversicherungsträger übermittelt werden. Die DEÜV enthält zu diesem Zweck Bestimmungen zu Art und Zeitpunkt und zur Erstellung der Meldungen sowie die Regelungen für das verbindliche elektronische Übermittlungsverfahren für die Meldungen und Beitragsnachweise "durch die Arbeitgeber""
und:
www.deutsche-rentenversicherung.de "Arbeitgeber-Infomationen... etc.
und
www.bundesrecht-juris.de
"Verordnung über die Erfassung und Übermittlung von Daten für die Träger der Sozialversicherung"
so viel Spaß...
Tsckacka
28.04.2009, 14:57
Experten-Antwort
Der Arbeitgeber muss für jeden Arbeitnehmer für jedes Jahr der Beschäftigung eine Entgeltmeldung (Jahresmeldung) maschinell an die Krankenkasse absetzen. Nach § 25 DEÜV ist der Arbeitgeber außerdem dazu verpflichtet, den Arbeitnehmer über diese maschinell erstellte Meldung im Rahmen einer Bescheinigung zu unterrichten. Diese Bescheinigung (Sozialversicherungsnachweis) enthält inhaltlich alle gemeldeten Daten, die an die Krankenkasse weitergegeben wurden. Ein eigenes Formblatt hierzu ist uns nicht bekannt, vielmehr werden solche Bescheinigungen meistens im Rahmen der maschinell erstellten Meldungen erstellt.
28.04.2009, 14:58
von
wussi
Hallo
nein, in der DEÜV steht nix dazu, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Bescheinigung ausstellen muss.