Hallo, John-Doe,
wenn für Sie zwei Versicherungsnummern vergeben wurden, ist die zuerst vergebene Nummer die gültige. Wenden Sie sich an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV in Ihrer Nähe und beantragen sie die Zusammenführung der beiden Nummern. Sollten unter beiden Nummern rentenrelevante Sachverhalte gespeichert sein (z.B. Beitragszeiten, Anrechnungszeiten, usw.) kann es durchaus sein, dass sich nach der Zusammenrechnung weitere Anwartschaften ergeben.