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sozialversicherungspflicht?

von svenskie16.08.2008 | 23:06
950 Ansichten
2 Antworten

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seit über 10 jahren bin ich beim finanzamt als kleinunternehmer eingestuft. seit 1993 bin ich privat krankenversichert. außerdem habe ich eine private renten- und berufsunfähigkeitsversicherung. kann es dennoch sein, dass ich u.U. rückwirkend als sozialversicherungspflichtig eingestuft werden könnte? was hätte das für auswirkungen vor allem in bezug auf meine privaten versicherungen?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Svenskie,

leider können wir zu Ihrer Frage hier im Expertenforum keine Stellung nehmen. Wir empfehlen Ihnen, sich zwecks Prüfung der Versicherungspflicht mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen.

1 Antworten

Rosannaam 18.08.2008 | 11:18
Hallo svenskie, aufgrund welchen Sachverhalts sollten Sie denn rückwirkend als sozialversicherungspflichtig eingestuft werden? Haben Sie die Versicherungspflicht oder ein Feststellungsverfahren beantragt? Ohne irgendwelche Kenntnis, welches Kleinunternehmen Sie haben, kommt die DRV nicht "automatisch" auf Sie zu. Die Selbständigkeit wird auch nicht vom Finanzamt an die DRV gemeldet. Dieser Ansicht sind einige Selbständige! Nein, selbst wenn Sie Pflichtbeiträge zur gesetzl. RV entrichten würden, hätte dies zunächst mit den privaten Versicherungen absolut nichts zu tun. Nur wenn Sie aus der gesetzlichen RV eine Erwerbsminderungsrente beziehen würden (was vermutlich an den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen scheitert), sollte die private BU-Versicherung darüber informiert werden, weil diese sich dann oftmals (oder immer?) an der Einschätzung des Leistungsvermögens der DRV orientiert. MfG Rosanna.
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