Ich beziehe volle EM-Rente und könnte nun als freier Mitarbeiter 400 Euro/Monat (ca. 10h/Woche) hinzuverdienen. Ich hätte nur einen Auftraggeber.
Bin ich als EM-Renter (unter 60 J.) versicherungspflichtig?
Arbeitseinkommen ist der nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts ermittelte Gewinn aus einer selbständigen Tätigkeit. Einkommen ist als Arbeitseinkommen zu werten, wenn es als solches nach dem Einkommensteuerrecht zu bewerten ist.
http://bundesrecht.juris.de/sgb_4/__15.html
Dabei werden die im Einkommensteuerbescheid ausgewiesenen Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit zu 1/12 als monatliches Arbeitseinkommen berücksichtigt. Bis 400,- EUR liegen Sie im Rahmen eines "Minijobs". Versicherungspflicht kann somit auch dann nicht eintreten, wenn nur ein Auftraggeber vorhanden ist.
Selbständig Tätige nach § 2 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und 9 sind jedoch verpflichtet, sich innerhalb von drei Monaten nach der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit beim zuständigen Rentenversicherungsträger zu melden. Die Vordrucke des Rentenversicherungsträgers sind zu verwenden.
http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__190a.html
Sie sollten sich ggf. vorher bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung dazu persönlich beraten lassen. Telefonnummern und Anschriften unter
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