Sehr geehrte Damen und Herren,
Nachdem ich Jahrzehnte ohne Unterbrechung als Leitender Angestellter sozialpflichtversichert beschäftigt war habe ich vor, ein UG (haftungsbeschränkt) zu gründen und dort als Gesellschafter-Geschäftsführer zu agieren. Die UG wird keine (sozialversicherungspflichtige) Mitarbeiter haben und voraussichtlich in den ersten 1,5 Jahren nur für einen Auftraggeber tätig werden.
Trifft es zu, dass ich als Gesellschafter-Geschäftsführer einer UG (haftungsbeschränkt) sozialversicherungspflichtig bin sofern:
a. Die UG ausschließlich für einen Auftraggeber arbeitet
b. Die UG keine weiteren sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt?
Mit freundlichem Gruß
Sautter-Fries