Sehr geehrte Damen und Herren,
ein ehemaliger Einzelunternehmer (Vater) hat den Betrieb an sein Kind (Sohn) im Rahmen der Erbauseinandersetzung gegen Leibrente übertragen.
Nun möchte der ehemalige Firmeninhaber in der Firma seines Sohnes aushelfen. Hierfür soll ein Entgelt als Anerkennung usw. gezahlt werden.
Der Vater hilft in seiner "alten" Firma also jetzt aus, macht dieselben Tätigkeiten wie vorher auch, geht dem Sohn somit zur Hand.
Meiner Meinung nach, könnte der Vater als NICHT sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer in der Firma des Sohnes behandelt werden .
Wie sehen Sie die Erfolgschancen ?
MfG