Guten Tag Seppel,
als Bezieher einer vollen Regelaltersrente sind Sie in der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei und zahlen somit aus einer Beschäftigung neben der Rente weder Beiträge zur Rentenversicherung noch zur Arbeitslosenversicherung. Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung müssen Sie aus der Summe Ihrer Rente und des Gehalts zahlen, ggf. begrenzt auf die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung von derzeit 4.050,00 € pro Monat.
Ihr Arbeitgeber jedoch muss weiterhin seinen vollen Beitragsanteil zu allen Zweigen der Sozialversicherung abführen. Die Begründung dafür ist im vorherigen Beitrag von Feli bereits zutreffend angeführt worden.