Hallo Nicole,
im Rahmen von Studentenjobs gibt es mehrere Fallkonstellationen.
Bei einem Verdienst bis monatlich 400 Euro ist die wöchentliche Arbeitszeit unerheblich.
Sie sind in der gesetzlichen Sozialversicherung versicherungsfrei.
Der Arbeitgeber muss Pauschalbeiträge zur gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung bezahlen.
Bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von bis zu 20 Stunden und einem Verdienst über 400 Euro monatlich besteht Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Beiträge werden je zur Hälfte vom Arbeitgeber / Studenten getragen. In der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung besteht Versicherungsfreiheit.
Bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von mehr als 20 Stunden und einem Verdienst über 400 Euro monatlich besteht Versicherungspflicht in allen Zweigen der gesetzlichen Sozialversicherung. Die Beiträge werden je zur Hälfte vom Arbeitsgeber / Studenten getragen.
Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserer Broschüre unter folgendem Link:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15182/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/02__info__broschueren/04__vor__der__rente/tipps__f_C3_BCr__studenten.html