Sozialversicherungspflicht im Zweitstudium

von
Nicole

Hallo,
ich habe ein abgeschlossenes Studium an einer Fachhochschule absolviert. Ich bekam in den folgenden Jahren allerdings keinen Job in diesem Bereich (habe dann andere Jobs gemacht). Dann habe ich mein Erststudium bei der Bezirksregierung anerkennen lassen, um als Lehrerin arbeiten zu können. Es wurde mir für Biologie anerkannt uns ich habe meine Diplomarbeit als Examensarbeit fürs erste Staatsexamen anerkannt bekommen. Nun studiere ich zusätzlich ein zweites Fach, weil ja immer 2 Unterrichtsfächer zu studieren sind. Hier wäre aber keine Examensarbeit mehr anzufertigen, denn diese wird ja nur in einem Fach geschrieben.
Nun bin ich verheiratet und habe einen Job angefangen.
Ich möchte nun gerne sozialversicherungspflichtig sein, denn aufgrund meines Alters bin ich ja für 120 € monatlich Krankenversichert. Durch eine sozialversicherungspflicht würde es für mich deutlich günstiger werden. Mein AG möchte mich natürlich lieber ohne SV-Abgaben beschäftigen und will den Fall nun "besonders prüfen". Wie sieht es rechtlich aus?
Gruß
Nicole

von
Schade

sobald Sie in Ihrem Job mehr als 400 € verdienen, sind Sie versicherungspflichtig.

Wenn Sie das sein wollen, brauchen Sie nur entsprechend zu verdienen:)

Experten-Antwort

Hallo Nicole,

im Rahmen von Studentenjobs gibt es mehrere Fallkonstellationen.

Bei einem Verdienst bis monatlich 400 Euro ist die wöchentliche Arbeitszeit unerheblich.
Sie sind in der gesetzlichen Sozialversicherung versicherungsfrei.
Der Arbeitgeber muss Pauschalbeiträge zur gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung bezahlen.

Bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von bis zu 20 Stunden und einem Verdienst über 400 Euro monatlich besteht Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Beiträge werden je zur Hälfte vom Arbeitgeber / Studenten getragen. In der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung besteht Versicherungsfreiheit.

Bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von mehr als 20 Stunden und einem Verdienst über 400 Euro monatlich besteht Versicherungspflicht in allen Zweigen der gesetzlichen Sozialversicherung. Die Beiträge werden je zur Hälfte vom Arbeitsgeber / Studenten getragen.

Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserer Broschüre unter folgendem Link:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15182/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/02__info__broschueren/04__vor__der__rente/tipps__f_C3_BCr__studenten.html

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