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Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, Gesellschafter GbR und Minijob

von Louis30.09.2018 | 20:00
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2 Antworten

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Hallo, wir beabsichtigen zusammen mit meiner Ehefrau (beide sozialversicherungspflichtig beschäftigt für 30 Std./Woche), nebenberuflich eine GbR mit dem Schwerpunkt Beratung zu gründen, ohne weitere versicherungspflichtigen Arbeitnehmer zu beschäftigen. Sie wird als Coach, ich als Fachkraft für Arbeitssicherheit tätig sein. Zugleich arbeitet meine Ehefrau noch in einem Minijob, in dem Sie auf die Rentenversicherungsbeiträge verzichtet hat. Nach § 2 Nr. 1 SGB VI unterliegen diese Beratungstätigkeiten (Lehrtätigkeiten) in der GbR der Rentenversicherungspflicht, sofern nicht eine Versicherungsfreiheit für geringfügige selbständige Tätigkeiten nach § 5 Absatz 2 in Verbindung mit § 8 Abs. 3 SGB IV vorliegt. Da wir in der GbR nicht vorhaben, mehr als 10.800,- Euro Jahresgewinn zu generieren und dieser nach § 722 BGB gleichmäßig auf die Gesellschafter aufgeteilt wird (über Feststellungserklärung Finanzamt), hätten wir beide einen gleichhohen Gewinn von durchschnittlich weniger als 450,- Euro pro Monat zu verzeichnen. Dieser wäre, so wie ich es lese, nach vorliegender rechtlicher Lage nicht rentenversicherungspflichtig. Wie verhält es sich jedoch mit dem Minijob der Ehefrau? Wird dieser auf ihr Einkommen aus selbständiger Tätigkeit hinzugerechnet, oder werden beide Einkunftsarten unabhängig voneinander betrachtet? Wie weist man die geringfügigen Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit dem Rentenversicherungsträger nach? Reicht hier das Vorlegen einer Einkommenssteuererklärung für das Steuerjahr aus? Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Louis,

die Einkünfte aus der selbstständigen Tätigkeit und dem Minijob werden nicht zusammengerechnet. Als Einkommensnachweis reicht der jeweilige Steuerbescheid.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Louisam 01.10.2018 | 18:52
Vielen dank für die schnelle Rückantwort
Deutsche Rentenversicherung
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