Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nach der Umschulung
08.11.2019, 08:46
von
Triplex-xxx
Guten Tag,mich Interessiert, wie es genau definiert ist,
beispiel: nach der Umschulung (Teilhabe am Arbeitsleben) Arbeite ich 6 Monate lang im neue Beruf Teilzeit Sozialversicherungspflichtig. Was passier wenn ich danach gekündigt werde, ist die zuständigkeit der DRV für mich beendet?
Danke
08.11.2019, 09:03
von
Kaiser
Zitiert von: Triplex-xxx
Guten Tag,mich Interessiert, wie es genau definiert ist,
beispiel: nach der Umschulung (Teilhabe am Arbeitsleben) Arbeite ich 6 Monate lang im neue Beruf Teilzeit Sozialversicherungspflichtig. Was passier wenn ich danach gekündigt werde, ist die zuständigkeit der DRV für mich beendet?
Danke
Ja
08.11.2019, 10:16
von
Kaiser
Zitiert von: Kaiser
Zitiert von: Triplex-xxx
Guten Tag,mich Interessiert, wie es genau definiert ist,
beispiel: nach der Umschulung (Teilhabe am Arbeitsleben) Arbeite ich 6 Monate lang im neue Beruf Teilzeit Sozialversicherungspflichtig. Was passier wenn ich danach gekündigt werde, ist die zuständigkeit der DRV für mich beendet?
Danke
Ja
Warten Sie die Antwort des Experten ab. Der Ihnen antwortende "Pseudokaiser" ist psychisch krank und leidet daher unter dem Zwang, in diesem Forum seine unpassenden Beiträge unter den Usernamen anderer einzustellen.
08.11.2019, 10:18
von
Kaiser
Zitiert von: Kaiser
Zitiert von: Kaiser
Zitiert von: Triplex-xxx
Guten Tag,mich Interessiert, wie es genau definiert ist,
beispiel: nach der Umschulung (Teilhabe am Arbeitsleben) Arbeite ich 6 Monate lang im neue Beruf Teilzeit Sozialversicherungspflichtig. Was passier wenn ich danach gekündigt werde, ist die zuständigkeit der DRV für mich beendet?
Danke
Ja
Warten Sie die Antwort des Experten ab. Der Ihnen antwortende "Pseudokaiser" ist psychisch krank und leidet daher unter dem Zwang, in diesem Forum seine unpassenden Beiträge unter den Usernamen anderer einzustellen.
Schizo?
08.11.2019, 10:49
von
???
Wenn Sie 6 Monate eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausüben, gelten Sie als in den Arbeitsmarkt eingegliedert. Das Ziel der LTA ist dann erreicht und das "alte" Verfahren beendet. Die DRV könnte nur wieder Leistungen gewähren, wenn Sie einen neuen LTA-Antrag stellen und wieder Reha-Bedarf festgestellt wird. Da Sie aber angegeben haben, im Umschulungsberuf zu arbeiten, dürfte das eher unwahrscheinlich sein.
11.11.2019, 15:09
Experten-Antwort
Unter anderem unterstellt, dass die ausgeübte Beschäftigung gesundheitlich geeignet ist, kann der Antwort von ??? (08.11.2019, 10:49) grundsätzlich zugestimmt werden. Eine genaue Beurteilung ist nur anhand des Einzelfalls möglich. Gegebenenfalls erkundigen Sie sich bei dem Rentenversicherungsträger, von dem Sie die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten haben, wie es sich in Ihrem Einzelfall verhält.
[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 11.11.2019, 15:22 Uhr]