Unter anderem unterstellt, dass die ausgeübte Beschäftigung gesundheitlich geeignet ist, kann der Antwort von ??? (08.11.2019, 10:49) grundsätzlich zugestimmt werden. Eine genaue Beurteilung ist nur anhand des Einzelfalls möglich. Gegebenenfalls erkundigen Sie sich bei dem Rentenversicherungsträger, von dem Sie die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten haben, wie es sich in Ihrem Einzelfall verhält.