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Sozilleistungsbezug

von Rainer17.03.2008 | 10:10
1235 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, Gelten Zeiten des Bezugs von Kranken - und Arbeitslosengeld als Vollwertige Pflichtbeitragszeiten oder werden sie als beitragsgeminderte Zeiten behandelt?

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 18.03.2008 | 08:55

Sehr geehrter Rainer,

Zeiten der Arbeitslosigkeit mit Bezug von Arbeitslosengeld (Leistungsbezug ab 01.01.1998) für Zeiten nach dem vollendeten 25. Lebensjahr und einem Rentenbeginn ab 01.01.2002 gelten als (vollwertige) Beitragszeit nach § 3 S. 1 Nr. 3 SGB VI (wenn im letzten Jahr vor Beginn der Leistung zuletzt Versicherungspflicht bestand). Als Anrechnungszeit werden diese Zeiten nicht berücksichtigt.

Zeiten der Arbeitsunfähigkeit mit Bezug von Krankengeld (Leistungsbezug ab 01.01.1998; mit Versicherungspflicht) für Zeiten nach dem vollendeten 25. Lebensjahr und einem Rentebeginn ab 01.01.2002 gelten ebenfalls als (vollwertige) Beitragszeit nach § 3 S. 1 Nr. 3 SGB VI (wenn im letzten Jahr vor Beginn der Leistung zuletzt Versicherungspflicht bestand). Eine Berücksichtigung als Anrechnungszeit erfolgt nicht.

Mit freundlichen Grüßen

3 Antworten

Knut Rassmussenam 17.03.2008 | 11:09
Der Rechtscharakter und die Bewertung solche Zeiten hat sich im Laufe der Jahre oft geändert. Um welchen Zeitraum geht es denn?
Raineram 17.03.2008 | 11:36
Es beginnt mit Krankheitszeiten 1999. 2002 und 2003 habe ich Arbeitslosengeld bezogen.
no nameam 17.03.2008 | 12:43
Sofern Sie für die Krankheitszeit Krankengeld bekamen und im Jahr vor Beginn des Leistungsbezugs zuletzt (!) versicherungspflichtig waren, wurden für Sie durch die Krankenkasse Beiträge an die RV gezahlt. Gleiches gilt für das Arbeitslosengeld. Diese Zeiten gelten grds. als vollwertige Beitragszeiten; fand jedoch während des Alg-Bezugs z. B. eine Umschulung statt, handelt es sich damit um eine Berufsausbildungszeit und damit um eine beitragsgeminderte Zeit.
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