Hallo Alexander Reimer,
grundsätzlich zählen Zeiten nach dem FRG aus dem Herkunftsland, wie z.B. Zeiten, die in Rumänien zurückgelegt wurden zur Rentenberechnung, wenn Sie als Spätaussiedler gemäß §4 Bundesvertriebenengesetz anerkannt sind. Sind Sie lediglich nach §7 Bundesvertriebenengesetz Ehegatte oder Abkömmling eines Spätaussiedlers dann können diese Zeiten nicht berücksichtigt werden. Wir empfehlen Ihnen zunächst ein persönliches Beratungsgespräch bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger zur Klärung der Sachlage.
Sollten die rumänische Zeiten anrechenbar sein, so wäre die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern in Würzburg zuständig.