Sehr geehrte Damen und Herren,wir sind Spätaussiedler aus Russland,meine Frau hat §7 ,in Deutschland seit 1995 und möchte mit 63 mit Abschläge in die Rente. Laut Rentenbescheid,nach Anfrage neulich bekommen,darf sie nicht, weil die Wartezeit 35 Jahre nicht erreicht ist.
Ich habe hier Ihre Beratung gelesen,Spätaussiedler mit §7 aus Rumänien,gleiche Situation,da haben Sie gesagt,die Zeiten aus Herkunftsland und Deutschland sollten addiert werden ohne Auswirkungen auf die Rentenhöhe,verstehe ich auch. Habe Ihren Kollege von Rentenversicherung angerufen und das auch erzählt,seiner Meinung nach,stimmt das nicht. Auf jeden Fall konnte mir nicht weiter helfen.
Deswegen frage ich Sie mit Bitte.
Darf meine Frau mit 63 mit Abschlägen /Arbeitszeit insgesamt über 40 Jahren/als anerkannter Spätaussiedler mit §7,Arbeitszeit in Russland wurde damals der Versicherung vorgelegt,Arbeitsbuch gibt es auch,in die Rente gehen?
Ich bedanke mich im Voraus,sorry mein deutsch ist nicht perfekt. Mit freundlichen Grüßen Alexander Reimer.
[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 15.10.2020, 09:05 Uhr]