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Spätaussiedlersohn

von Rente Russlanddeutsche- baldige Gesetzesänderung!(?)12.07.2020 | 04:56
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5 Antworten

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Es ist ja möglicherweise geplant, die ungerechten Kürzungen im Fremdrentenrecht zurückzunehmen- der Bundesrat hatte dies 2010 bereits beschlossen. Falls es nun wirklich so kommt, also der Bundesratsbeschluss umgesetzt wird, wie wirkt sich das auf die Rente von Vertriebenen/Russlanddeutschen/Spätaussiedlern jeweils aus? Es gilt ja bei der Rente eigentlich ein Bestandsschutz, d.h. die laufende Rente kann nicht weniger werden durch spätere Gesetzesänderung. Bei der Anerkennung zusätzlicher Entgeltpunkte für Kindererziehung (sog. "Mütterrente" I-II) war es z.B. so gewesen, dass eigentlich durch dieses zusätzliche EP ein Anspruch auf Anwendung der Mindest-EP-Regelung wegfiel, jedoch wurde bei bereits bestehenden Renten hiervon abgesehen, da dies eine Rentenminderung bedeutet hätte! Nun gibt es bei Spätaussiedlern, davon abgesehen, dass auch dieses Mütterrentengesetz ebenfalls auf diese Personengruppe "normal" angewandt wurde, auch relativ viele, die von einer Mindestentgeltpunkteregelung profitieren. Nun könnte es ebenfalls hier so sein, dass durch eine vollständige Anerkennung der Fremdrentenzeiten der Durchschnitt der EP höher liegen könnte. Wird auch hier so verfahren, dass es die zusätzlichen Entgeltpunkte durch Rücknahme der Kürzung trotzdem noch gibt? Ähnlich wird es ja bei der kommenden "Grundrente" ausschauen, wobei hier interessant wäre, wie sich diese Gesetzesänderung auswirken wird, da die Grundrente ja erst bis Ende 2022 ausgezahlt werden muss. Wenn nun die diskriminierenden Fremdrentenkürzung z.B. 2021 zurückgenommen werden sollte, wie würde sich das a) auf die Anwendung der "alten" Mindest-EP-Regelung sowie b) auf die "neuere" (namens "Grundrente") auswirken?

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 13.07.2020 | 00:16

Liebe Leser,

hier haben wir zahlreiche Einträge gelöscht - obgleich hier meist sehr sachlich diskutiert wurde (Danke dafür!). Unsere Forenregeln schließen aber politische Diskussionen aus. Wer zu Recht oder Unrecht vom FRG erfasst wird, ist eine politische Diskussion. Treffend fasst das KSC zusammen.

Wir bitten um Verständnis.

Ihr Admin

4 Antworten

Spätaussiedlersohnam 12.07.2020 | 05:00
Korrektur: Bundesratsbeschluss 2019, nicht 2010.
Modi1969am 12.07.2020 | 09:45
Kleiner Nachtrag: das FRG hat seine Berechtigung-es sollte ja ein Ausgleich geschaffen werden für das Unrecht, das den Menschen wegen ihrer deutschen Wurzeln im Herkunftsgebiet (z.B. Russland etc.) widerfuhr. Der Ausgleich erfolgt über die Anerkennung der Arbeitsjahre in der ges. RV. Es wird somit zwar eine Rente aus einer Beschäftigung gezahlt, in der vom Versicherten keine Beiträge zur deutschen RV geleistet wurden, es ist aber nicht so, dass die hiesigen Beitragszahler dann diese Rentenansprüche mitbezahlen. Vielmehr erhält die RV für diese sog. "versicherungsfremden Leistungen" eine entsprechende Erstattung vom Staat...
Jonnyam 12.07.2020 | 15:39
Richtig: 974. Sitzung vom 25. Februar 2019, in der Folgendes beschlossen wurde: Der Bundesrat fordert die Bundesregierung deshalb auf, die für Spätaussiedler geltenden rentenrechtlichen Vorgaben insgesamt auf den Prüfstand zu stellen, umfassend neu zu bewerten sowie festgestellte etwaige Nachteile im Sinne der sozialen Gerechtigkeit auszugleichen. Die Bundesregierung wird also aufgefordert, zu prüfen, zu bewerten sowie etwaige Nachteile auszugleichen. Na, dann warten wir mal das Ergebnis ab!!!
KSCam 12.07.2020 | 18:12
Die Diskussion über dieses Thema im Forum macht 1.) keinen Sinn und verfehlt 2.) komplett das Anliegen diese Forums. Derzeit gibt es meines Wissen keine konkreten Pläne zur Gesetzesnovellierungen im Bereich des FRG - daher sind Spekulationen darüber relativ sinnfrei. Im Einzelfall wird jede Regelung des FRG immer von irgendjemanden als ungerecht empfunden werden, entweder vom Aussiedler oder halt von jemand anderem. Ich kenne noch über 40 Jahre alte Vorurteile aus der "guten alten Zeit des FRG" dass Flüchtlinge aus Rumänien mehr Land besessen haben (lt der Entschädigungsanträge) als der Staat Rumänien Fläche hatte... Alle aus Russland Ingenieure waren... Ein Landwirte paar aus Rußland damals 2500 DM Gesamtrente aus der FRG Zeit bekam, während Ehepaare, die ein Leben lang im Schwarzwald Landwirtschaft betrieben hatten zusammen 1200 DM hatten... usw.
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