Es ist ja möglicherweise geplant, die ungerechten Kürzungen im Fremdrentenrecht zurückzunehmen- der Bundesrat hatte dies 2010 bereits beschlossen.
Falls es nun wirklich so kommt, also der Bundesratsbeschluss umgesetzt wird, wie wirkt sich das auf die Rente von Vertriebenen/Russlanddeutschen/Spätaussiedlern jeweils aus?
Es gilt ja bei der Rente eigentlich ein Bestandsschutz, d.h. die laufende Rente kann nicht weniger werden durch spätere Gesetzesänderung.
Bei der Anerkennung zusätzlicher Entgeltpunkte für Kindererziehung (sog. "Mütterrente" I-II) war es z.B. so gewesen, dass eigentlich durch dieses zusätzliche EP ein Anspruch auf Anwendung der Mindest-EP-Regelung wegfiel, jedoch wurde bei bereits bestehenden Renten hiervon abgesehen, da dies eine Rentenminderung bedeutet hätte!
Nun gibt es bei Spätaussiedlern, davon abgesehen, dass auch dieses Mütterrentengesetz ebenfalls auf diese Personengruppe "normal" angewandt wurde, auch relativ viele, die von einer Mindestentgeltpunkteregelung profitieren. Nun könnte es ebenfalls hier so sein, dass durch eine vollständige Anerkennung der Fremdrentenzeiten der Durchschnitt der EP höher liegen könnte. Wird auch hier so verfahren, dass es die zusätzlichen Entgeltpunkte durch Rücknahme der Kürzung trotzdem noch gibt?
Ähnlich wird es ja bei der kommenden "Grundrente" ausschauen, wobei hier interessant wäre, wie sich diese Gesetzesänderung auswirken wird, da die Grundrente ja erst bis Ende 2022 ausgezahlt werden muss. Wenn nun die diskriminierenden Fremdrentenkürzung z.B. 2021 zurückgenommen werden sollte, wie würde sich das a) auf die Anwendung der "alten" Mindest-EP-Regelung sowie b) auf die "neuere" (namens "Grundrente") auswirken?