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Experten-Antwort

Spätere Inanspruchnahme der Rente für "besonders Langzeitversicherte"

von Senior_in_Lauerstellung10.01.2020 | 11:34
258 Ansichten
4 Antworten

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Ich bin Baujahr 12/1958 und habe die 45 Beitragsjahre bereits erfüllt. Über die Regelung "besonders Langzeitversicherte" könnte ich bereits mit 64 Jahren (+ 0 Monate) in den abschlagsfreien Ruhestand gehen. Wie wirkt sich es nun aus, wenn erst mit 65 in den Ruhestand gehe? Weiterhin Abschlagsfrei + entspr. Entgeldpunkte für das zusätzliche Jahr? Nun doch Abschläge da ich ein Jahr vor der Regelaltersgrenze in den Ruhestand gehe? Leider habe ich hierzu bisher nichts gefunden.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Senior_in_Lauerstellung,

wie von meinem Vorredner bereits ausgeführt, können Sie Ihren Rentenbeginn selbstverständlich nach hinten verschieben, solange zum Zeitpunkt des Eintritts alle Voraussetzungen (weiterhin) vorliegen. Die Altersrente wird auch abschlagsfrei gezahlt, da Sie bereits die Voraussetzungen für eine Altersrente für langjährig Versichert erfüllen. Die Berechnung der Rente erfolgt aus allen Zeiten bis zum Monat vor dem geplanten Rentenbeginn, insofern erhöht sich Ihre Rente, da Sie bis zum Vormonat des 65. Lebensjahres einzahlen.

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3 Antworten

Senior_in_Lauerstellungam 10.01.2020 | 12:45
Vielen Dank für die Kommentare!
Siehe hieram 10.01.2020 | 12:07
beachten Sie bei Ihren Überlegungen aber auch, dass der zu versteuernde Anteil der Rente (in 2020 = 80%) fortan pro Jahr um 1% steigt. d.h. Rentenbeginn 2023 = 83%, Rentenbeginn 2024 = 84% Informieren Sie sich hierzu auch zum Thema "Flexirente". Damit können Sie Ihre Rente als Teilrente beantragen, aber weiterhin Rentenerhöhend arbeiten. Der geltende Steuersatz ab Teilrente bleibt Ihnen dann erhalten. Details hierzu erfahren Sie aus der Broschüre Flexibel in den Ruhestand https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… oder vorab hier https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/flexirente-…
senf-dazuam 10.01.2020 | 11:49
Hallo Lauernder! Selbstverständlich können Sie eine Rente auch beantragen und erhalten, wenn Sie das vorgegebene Mindestalter bereits überschritten haben. Solange die anderen Voraussetzungen (weiter) gegeben sind, ist alles ok. Ggf. erfüllen Sie mit dem höheren Alter aber auch Voraussetzungen für weitere Renten, hier ist dann zu entscheiden, welche Rente nun zu zahlen ist, aber auch dafür hat der Gesetzgeber vorgesorgt (https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__89.html). In Ihrem Fall würde dann die Rente für *besonders* langjährig Versicherte statt der für die "nur" langjährig Versicherten gezahlt, da derZahlbetrag höher sein sollte. Wenn Sie in der Zwischenzeit weitere Entgeltpunkte auf Ihrem Konto angehäuft haben, errechnet sich die Rente natürich auch aus diesen.
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