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Experten-Antwort

späterer Leistungsfall bei EM-Rente

von morgenröte08.12.2014 | 14:27
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Hallo, seit 6/10 erhalte ich eine EM-Rente, die eigentlich eine Arbeitsmarktrente ist, da ich zwischendurch mehrfach verdient habe. Die so erreichten Entgeltpunkte werden jedoch zur Berechnung dieser EM-Rente nicht berücksichtigt. Sie wirken sich erst bei einem späteren Leistungsfall auf die Rentenhöhe aus! Was ist ein späterer Leistungsfall? Würde ich z.B. 3 Jahre komplett auf die Rente verzichten, Teilzeit arbeiten und von meinem so erzielten Gehalt leben können, dann wieder genötigt sein, erneut eine EM-Rente zu beantragen, wäre dies dann ein erneuter Leiistungsfall??? Und würde dann bis 62 Jahre hochgerechnet??? Danke!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Morgenröte,

EM-Rentner, deren Rente vor dem 01.07.2014 begonnen hat, können nur im Rahmen einer Nachfolgerente oder nach einem gänzlichen Wegfall einer vorherigen Rente und anschließendem neuen Rentenbezug eine auf das 62. Lebensjahr verlängerte Zurechnungszeit erhalten, weil sich ein neuer „späterer Leistungsfall“ ergeben würde. Wie W*lfgang bereits an-gedeutet hat, kommt es auch darauf an, wie hoch das tatsächlich erzielte Brutto-Einkommen neben der Rente im Vgl. zum „hochgerechneten“ Einkommen für den Zurechnungszeitraum ist. Um festzustellen, wie hoch die Renten dann sein wird, haben Sie die Möglichkeit eine Probeberechnung bei der für Sie zuständigen DRV zu beantragen.
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4 Antworten

Cassandraam 08.12.2014 | 14:36
Mit einem späteren Leistungsfall ist in der Regel gemeint, das die Entgelte berücksichtigt werden, wenn Sie Altersrente beziehen. Die von Ihnen geschilderte Konstellation ist natürlich auch möglich, aber es ist mehr als waghalsig, darauf zu spekulieren, dass Ihnen eine Rente wegen Erwerbsminderung erneut bewillgt werden wird.
W*fgangam 08.12.2014 | 20:12
Zitat von morgenröte anzeigenausblenden
Hallo morgenröte, klingt vielleicht makaber, aber das wäre auch der 'letztmögliche' Leistungsfall, eine Witwerrente für den/die überlebende/n Ehepartner/in und/oder Halb-/Vollwaisen. Ihre Frage/Konstellation zu eigenem Nutzen könnte auch in die Hose gehen. Sie erzielen fleißig Entgeltpunkte, die unterhalb denen der bereits hochgerechneten Zeit (ZZ) bis 60 liegen - und werden dann enttäuscht sein, dass die spätere Altersrente nicht mehr geworden ist. Grundsätzlich 'können' EP erst nach Ende der ZZ zu einer höheren Altersrente führen ...können, nicht müssen. Gruß w.
Sonderschulmeisteram 08.12.2014 | 22:42
Was ist ein späterer Leistungsfall?
eigenem Nutzen könnte auch in die Hose gehenGruß w.
nun ja, Herr "w", das scheint Ihnen ja schon sehr oft passiert zu sein ..... Da beneide ich Sie nicht - obgleich es Ihnen möglicherweise hilft, ein wenig vom "hohen Roß" herabzusteigen.....
morgenröteam 09.12.2014 | 12:37
Meine Diagnose lautet "MS" und der Arzt bescheinigt mir 3-6 Std. Arbeit täglich. Finde aber nur befristete Stellen, und erhalte bei Arbeitslosigkeit volle EM-Rente. Erneute EM-Rente beantragen dürfte nicht so schwierig sein. Bin Sportlehrerin und da iist MS genau das Falsche. Nur ärgert mich, das meine Entgeltpkt aus den befristeten Beschäftigungen erst bei einem späteren Leistungsfall zum Tragen kommen! Deshalb meine Frage nach spät. Leistungsfall. Also erst bei Beantragung Altersrente.
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