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Experten-Antwort

Spanische rente

von Margret17.05.2016 | 15:17
1099 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe ab dem Jahr 2009 insgesamt 14 Monate ununterbrochen in Spanien selbständig gearbeitet und in dieser Zeit in die Sozialversicherungssysteme eingezahlt. Nun habe ich sowohl in Deutschland als auch in Spanien meine Rente beantragt. Die deutsche Rente beziehe ich inzwischen, die spanische Rente wurde abgelehnt, ohne Begründung. Wer kann helfen?

3 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 17.05.2016 | 16:21

Guten Tag Margret,

es gibt zwar rechtliche Regelungen auf europäischer Ebene, die Fälle wie Ihren regeln. Dabei geht es aber immer nur um eine sogenannte Koordinierung, nicht um eine Harmonisierung. Das bedeutet in Ihrem Fall, dass der spanische Rentenversicherungsträger nach spanischen Rentenrecht Ihren dortigen Rentenanspruch geprüft und offensichtlich abgelehnt hat. Entsprechend können Sie Ihre Fragen zu den Gründen für diese Ablehnung auch nur mit dem spanischen Rentenversicherungsträger klären.

Die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte dem spanischen Rentenbescheid.

Folgende allgemeine Kontaktdaten gibt es:

Instituto Nacional de Seguridad Social (INSS)

Subdirección General de Gestión de Prestaciones

Colaboración Internacional de Pensiones

c/ Padre Damián, 4 - 6

28036 MADRID

SPANIEN

Außerdem haben Sie auch die Möglichkeit, Ihre Fragen auf einem internationalen Beratungstag mit Fachleuten der Deutschen Rentenversicherung und der ausländischen Versicherungsträger vor Ort kompetent und kostenfrei zu besprechen. Die Orte und Termine für einen deutsch-spanischen Beratungstag finden Sie unter folgendem Link in Internet:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Funktionen/InternationaleBeratungstage/Sprechtage_Ort.html?param_Land=Spanien¶m_Sort=Ort

Experten-Antwortam 17.05.2016 | 16:21

Guten Tag Margret,

es gibt zwar rechtliche Regelungen auf europäischer Ebene, die Fälle wie Ihren regeln. Dabei geht es aber immer nur um eine sogenannte Koordinierung, nicht um eine Harmonisierung. Das bedeutet in Ihrem Fall, dass der spanische Rentenversicherungsträger nach spanischen Rentenrecht Ihren dortigen Rentenanspruch geprüft und offensichtlich abgelehnt hat. Entsprechend können Sie Ihre Fragen zu den Gründen für diese Ablehnung auch nur mit dem spanischen Rentenversicherungsträger klären.

Die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte dem spanischen Rentenbescheid.

Folgende allgemeine Kontaktdaten gibt es:

Instituto Nacional de Seguridad Social (INSS)

Subdirección General de Gestión de Prestaciones

Colaboración Internacional de Pensiones

c/ Padre Damián, 4 - 6

28036 MADRID

SPANIEN

Außerdem haben Sie auch die Möglichkeit, Ihre Fragen auf einem internationalen Beratungstag mit Fachleuten der Deutschen Rentenversicherung und der ausländischen Versicherungsträger vor Ort kompetent und kostenfrei zu besprechen. Die Orte und Termine für einen deutsch-spanischen Beratungstag finden Sie unter folgendem Link in Internet:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Funktionen/InternationaleBeratungstage/Sprechtage_Ort.html?param_Land=Spanien¶m_Sort=Ort

Experten-Antwortam 17.05.2016 | 16:21

Guten Tag Margret,

es gibt zwar rechtliche Regelungen auf europäischer Ebene, die Fälle wie Ihren regeln. Dabei geht es aber immer nur um eine sogenannte Koordinierung, nicht um eine Harmonisierung. Das bedeutet in Ihrem Fall, dass der spanische Rentenversicherungsträger nach spanischen Rentenrecht Ihren dortigen Rentenanspruch geprüft und offensichtlich abgelehnt hat. Entsprechend können Sie Ihre Fragen zu den Gründen für diese Ablehnung auch nur mit dem spanischen Rentenversicherungsträger klären.

Die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte dem spanischen Rentenbescheid.

Folgende allgemeine Kontaktdaten gibt es:

Instituto Nacional de Seguridad Social (INSS)

Subdirección General de Gestión de Prestaciones

Colaboración Internacional de Pensiones

c/ Padre Damián, 4 - 6

28036 MADRID

SPANIEN

Außerdem haben Sie auch die Möglichkeit, Ihre Fragen auf einem internationalen Beratungstag mit Fachleuten der Deutschen Rentenversicherung und der ausländischen Versicherungsträger vor Ort kompetent und kostenfrei zu besprechen. Die Orte und Termine für einen deutsch-spanischen Beratungstag finden Sie unter folgendem Link in Internet:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Funktionen/InternationaleBeratungstage/Sprechtage_Ort.html?param_Land=Spanien¶m_Sort=Ort

2 Antworten

Spanieram 17.05.2016 | 15:48
Vieleich die spanische Rentenversicherung? Im Ablehnungsbescheid steht bestimmt eine Begründung, ggfs, Widerspruch einlegen. Individuelle Beratung zwischenstaatlicher Sprechtag ? http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Funktione… und hier gibt es allgemeine Infos zu diesem Thema http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_…
Onkel Ottoam 17.05.2016 | 17:26
Vermutlich haben Sie die Mindestversicherungszeit noch nicht erfüllt.
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