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Experten-Antwort

Spanische Rentenzeiten

von TMC09.01.2016 | 17:41
1575 Ansichten
4 Antworten

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Wer weiß was: Bin gebürtiger Spanier und habe Rentenzeiten in Spanien aus den Jahren 1973 bis 1980 die auch im aktuellen Versicherungsverlauf der DRV enthalten und festgestellt sind. Plane im kommenden Jahr, aufgrund GdB 50, mit 60 Jahren und 10 Monaten die vorzeitigen Behinderten-Altersrente mit Abschlägen zu beantragen. Muss ich dazu in Spanien und Deutschland einen Rentenantrag stellen, oder wird das zwischenstaatlich geregelt und die spanischen Zeiten hier bei der deutschen Rente mit berücksichtigt. Leben seit 1980 in Deutschland und werde meinen Wohnsitz auch hier behalten. Danke für jegliche Info

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 11.01.2016 | 11:25

Hallo,

im Europarecht ist es so geregelt, dass ein Antrag auf Rente, der in einem Mitgliedstaat (i.d.R. im Wohnstaat) gestellt wird, in allen beteiligten Mitgliedstaaten (also in allen Mitgliedstaaten, in denen Versicherungszeiten zurückgelegt wurden) ebenfalls als Rentenantrg gilt.

Die Einleitung des Rentenverfahrens im ausländischen Mitgliedstaat übernimmt dann der Träger, bei dem Sie den Rentenantrag gestellt haben.

Für die Erfüllung von Mindestversicherungszeiten (z.B. Wartezeit) werden die Zeiten aller beteiligter Mitgliedstaaten zusammengerechnet.

Auch im Rahmen der Rentenberechnung werden mitgliedstaatliche Versicherungszeiten berücksichtigt. Das bedeutet allerdings nicht, dass Ihre spanischen Versicherungszeiten durch die deutsche Rentenversicherung abgegolten werden. Vielmehr ist es so, dass jeder Mitgliedstaat eine eigenständige Rente aus den in seinem Staat zurückgelegten Versicherungszeiten zahlt.

3 Antworten

W*lfgangam 09.01.2016 | 18:30
Hallo TMC, ein Rentenantrag gilt für alle Länder, sei es in der EU oder mit Ländern zwischenstaatlicher SV-Abkommen. Stellen Sie in D Ihren Rentenantrag, wird automatisch das EU-Land in den Rentenantrag eingebunden. Ihre E-Versicherungszeiten sind zudem schon in den D-Versicherungsverlauf eingebunden, so dass die DRV hier eigentlich gar nichts mehr machen muss/nur den Antrag nach E weiterleiten - dann heißt es abwarten, bis die/E sich mit Ihnen in Verbindung setzen ...wie lange das dann dauert, darauf hat die DRV keinen Einfluss. Gruß w.
Sonderschulmeisteram 09.01.2016 | 18:30
Wenn die Sonne scheint in Spanien, regnet es in Transsylvanien!
der echte Sonderschulmeisteram 09.01.2016 | 18:41
Das habe ich nicht geschrieben, so etwas ist unter meinem Niveau! Setzen 6 und dann 8 Stunden Eckestehen, Sie törichter Plagiator!
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