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Experten-Antwort

Spekulation

von Wilhelm01.12.2013 | 07:32
2338 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Meine Mutter hat 3 Kinder, alle vor 1992 geboren und somit 36 Monate Wartezeit und da keine weiteren Rentenzeiten vorhanden sind, keinen Anspruch auf eine Rente. Fall jetzt wie geplant noch 3 Punkte, wie im Koalitionsvertrag geschrieben, dazu kommen sollten, würde dann ein Anspruch bestehen ? Oder kommen nur Punkte und keine Wartezeitmonate dazu ? Das wäre dann ja für meine Mutter keine gute Regelung und ungerecht.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Wilhelm,

es gibt derzeit weder einen Gesetzesentwurf noch ein Gesetz, da wir noch nicht mal sicher eine neue Regierung haben (Mitgliederentscheid der SPD!).

Aussagen darüber, wie die Mütterrente ausgestaltet sein wird (nur Entgeltpunkte oder auch Wartezeitmonate) bzw. für welche Personen sie kommen wird (nur Neurentnerinnen oder auch Bestandsrentnerinnen), sind daher - wie Sie selbst Ihren Beitrag überschrieben haben - reine "Spekulation".

Ihre Frage kann daher seriös derzeit nicht beantwortet werden.

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7 Antworten

KSCam 01.12.2013 | 07:59
Warten wir ab, wie das Gesetz formuliert ist. Notfalls könnte sie immer noch 2 Jahre Beiträge zahlen.
Queen Anneam 01.12.2013 | 15:20
Am besten man stellt vor jeder DRV-Beratungsstelle einen Korb mit Geldscheinen hin und schreibt drauf: "Für alte Mütter, bitte bedienen Sie sich" Das Geld wächst hierzulande ja auf den Bäumen. Also bitte keine falsche Bescheidenheit.
Erzengel Urielam 01.12.2013 | 17:57
Also ich könnt mich grün und blau ärgern. Ich muß von meiner kleinen Zusatzrente volle Sozialversicherungsbeiträge bezahlen, die ich zudem fast vollständig alleine angespart habe und die "alten Mütter" bekommen für ihre "alten Kinder" quasi das Geld nachgeschmissen.
Nickam 01.12.2013 | 20:05
Ich gönne es allen Müttern, ob jung oder alt. Aber warum kann man die Renten nicht über die Kindergeldkasse zahlen lassen, sondern nur von den Beitragszahlern? Auch den Müttern von Beamten und Selbständigen.
Plätzchenam 02.12.2013 | 15:42
Das könnte interessant werden. Wenn man es auch den Bestandsrentnerinnen zukommen lassen will, muss man es nämlich den Bestandsrentnern bei den 45 Jahren Arbeitszeit bzw. EM-Rentnern auch den Bestandsrentnern und Bestandsrentnerinnen zukommen lassen.
Horst S.am 02.12.2013 | 17:22
Wie auch die Antwort des Experten zeigt, ist der Koalitionsvertrag sehr vage formuliert und läßt viele Hintertürchen offen. Vielen Dank Experte.
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