Hallo Corto Maltese,
nach Erreichen der Regelaltersgrenze (03/2024) können Sie ohnee Abschlag eine Altersrente beanspruchen.
Bitte informieren Sie sich über die Auswirkungen auf einen Anspruch auf Arbeitslosengeld nach vorheriger Altersteilzeit und Wertguthabenaufzehrung bei der Agentur für Arbeit.