Sperrfrist der Rente nach Altersteilzeit und Entnahme des Arbeitszeitkontos
02.06.2019, 17:57
von
Corto Maltese
Hallo,
ich bin Jahrgang 02/1958 (Regelrente mit 66 in 03/24) und werde von 03/20 - 02/22 in die Altersteilzeit gehen. Anschliessend werde ich von 03/22 - 10/22 mein Lebensarbeitszeitkonto in Anspruch nehmen. Ich beabsichtige mich dann von 11/22 bis zum Eintritt in die Regelrente in 03/24 arbeitssuchend zu melden. Muss ich dann mit einer Sperrfrist bis zur Zahlung des ALG I rechnen ?
Viele Grüsse CM
02.06.2019, 18:16
Experten-Antwort
Hallo Corto Maltese,
nach Erreichen der Regelaltersgrenze (03/2024) können Sie ohnee Abschlag eine Altersrente beanspruchen. Bitte informieren Sie sich über die Auswirkungen auf einen Anspruch auf Arbeitslosengeld nach vorheriger Altersteilzeit und Wertguthabenaufzehrung bei der Agentur für Arbeit.
[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 02.06.2019, 18:17 Uhr]