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Experten-Antwort

Sperrzeit beim ALG 1 wegen Geschäftsaufgabe

von Doris Wagner30.07.2011 | 12:56
1518 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin selbstständig seit 4 Jahren, habe einen Imbiss. Durch eine Bundes-straßenumleitung für immer vor 2 Jahren habe ich große Umsatzeinbußen, kann davon nicht leben, so sehr wir uns auch bemühen. Ich mußte schon Kredite aufnehmen, um meinen Imbiss weiterführen zu können und somit auch nicht einfach nur ALG zu beziehen. ( Kredite, die ich dann in kleinen Raten wieder abzahle, ein ewiger Kreislauf ) Meine Frage ist die: Kann ich eine Sperrfrist des ALG's von 3 Monaten bekommen, wenn ich jetzt vernünftigerweise meinen Imbiss schließe ? Meine Gesundheit hat auch ganz stark gelitten, weil ich von morgens 10.00 Uhr bis spät abends 22.00 Uhr arbeite, ich bin 62 J.. Ich denke, meinem Mitarbeiter 63 J., kann wohl nichts passieren. Er wird als Arbeitnehmer ALG auch ohne Sperrzeit problemlos bekommen. Ach so, ich vergaß zu schreiben, ich habe als Selbstständige in eine freiwillige Arbeits-losenversicherung eingezahlt.

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

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Bitte wenden Sie sich an die Agentur für Arbeit.

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2 Antworten

-_-am 30.07.2011 | 14:26
Das ist ein Forum der gesetzlichen Rentenversicherung. Wenden Sie sich an die Agentur für Arbeit.
Jennifer Darkam 30.07.2011 | 14:59
Und wenn es Sie nicht sofort und spontan zur Arbeitsagentur ziehen sollte: wenden Sie sich mit diesen Themen an die bewährten Erwerbslosenforen im Internet (Erwerbslosenforum Deutschland, Tacheles, und viele andere) und/oder an Ihre örtlichen Erwerbsloseninitiativen.
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