Schönen guten Tag,
Die sprachheilkur für mein sohn und mich wurde bewilligt,jetzt warte ich auf den antrittrstermin der klinik!Ich werde eine neue Arbeitsstelle antreten nun meine Frage ob der neue Arbeitgeber nach so kurzer Zeit die Lohnfortzahlung machen muss ? Lg
Fragen zur Lohnfortzahlung sind arbeitsrechtlicher Natur. Hierzu sollten Sie den Arbeitgeber, Betriebs- oder Personalrat fragen.
Das ist keine Frage der Entgeltfortzahlung, da Sie ja keine medizinische Reha bekommen sondern ihr Kind. Sie fahren normal als Begleitperson mit. Schlauer wäre eine Mutter Kind Kur gewesen, da hier auch die Mutter eine Rechtsverordnung erhält und so die Entgeltfortzahlung auslöst.
Wenden Sie sich als Begleitperson an die DRV zwecks Verdienstausfall.
Sollte Rehaverordnung heißen.
Neuer Arbeitgeber ? Noch in der Probezeit ? Sehr gefährlich !
Hallo Maren,
wie von Klar bereits ausgeführt, steht Ihnen als Begleitperson bei einer medizinischen Rehabilitation grundsätzlich Verdienstausfall zu, wenn kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht.
Bezüglich eines Anspruchs auf Entgeltfortzahlung bei einer Rehabilitationsleistung des Kindes wenden Sie sich bitte an Ihren Arbeitgeber (evtl. in einer Betriebsvereinbarung speziell geregelt).